Vielfach erhält nicht der Interessent mit dem städtebaulich angemessensten und sozial wünschenswerten Konzept den Zuschlag, sondern derjenige, der den höchsten Preis bezahlt. Es ist ein Zustand erreicht, der insbesondere in Ballungsgebieten mit angespanntem Boden- und Wohnungsmarkt bereits seit Langem nicht mehr dazu beiträgt, ein in allen Segmenten ausgeglichenes Wohnraumangebot zu schaff en. Aufgrund des großen Nachfragedrucks steigen die Baulandpreise in vielen Städten in Höhen, die letztlich nur noch durch Spekulationsmotive der Erwerber erklärt werden können. Das einst übliche Refinanzierungsziel der Investitionskosten aus Mieteinnahmen in 14 bis 20 Jahren scheint längst vergangenen Tagen anzugehören.
Kommunen stehen folglich vor immer komplexer werdenden Aufgaben. Im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik sollten sie steuernd eingreifen und Projekte unterstützen, die der Segregation, der Verdrängung und der wirtschaftlichen Überlastung eines zunehmenden Teils der Bevölkerung entgegenwirken. Die Situation hat sich derart zugespitzt, dass die Themen sozialgerechte Bodennutzung, zielgerichteter Fördermittel-und Instrumenteneinsatz für ein nachhaltiges Flächenmanagement hoch oben auf der politischen Agenda stehen. Doch welche Möglichkeiten der marktkonformen Steuerung gibt es? Wie kann im ö ffentlichen Interesse Einfluss auf die qualitative Verwertung von Grundstücken und vor allem auf die Grundstückspreise genommen werden, ohne in Gefahr zu geraten, Investitionshemmnisse aufzubauen? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Innenentwicklung und die Ausweisung von neuem Bauland?
Im Baugesetzbuch wird eine „Sozialgerechte Bodennutzung“ in § 1 Abs. 5 thematisiert. Ausgeführt wird: „Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.“ Die planungsrechtliche Sicherung einer entsprechenden Bodennutzung kann jedoch nicht allein durch eine Bebauungsplanfestsetzung erfolgen, sondern bedarf häufig des ergänzenden Abschlusses städtebaulicher Verträge, über die auch die Beteiligung an den Aufwendungen für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs geklärt wird.
Neben den Festsetzungen der Bauleitplanung macht eine vorausschauende und aktivierende Bodenpolitik Kommunen handlungsfähig. Durch den Erwerb oder den Zwischenerwerb von Schlüsselgrundstücken und die Ausweisung von Entwicklungsflächen können sie Einfluss auf die Gestaltung ihrer Stadt nehmen. Die Vergabe kommunaler Grundstücke nach Konzeptqualität statt nach dem höchsten Preis ist ein zentraler Schlüssel auf dem Weg zu einer lebendigen, sozial gerechten und funktional gemischten Stadt und damit zur Scha ffung von Urbanität.
MEHR INFORMATIONEN
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat gemeinsam mit dem
Hessischen Städtetag eine „Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher
Grundstücke nach Konzeptqualität“ herausgegeben, die dieses Verfahren in
seinen wesentlichen Grundsätzen erläutert und mit anderen Vergabeverfahren
vergleicht.
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