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Aufgedoppelt

Bauen im Bestand III: Soll über ein vorhandenes Wärmedämm-Verbund-System ein neues verlegt werden, stellen sich Fragen zu Befestigung, Brandschutz, Baurecht und mehr

30.04.20129 Min. 4 Kommentar schreiben

Von Oliver Berg
Beim Bauen im Bestand steigt die Zahl der Gebäude, die bereits ein Wärmedämm-Verbund-System (WDVS) besitzen. Statt die alte Dämmung mit hohem Aufwand abzureißen und zu entsorgen, kann ein neues WDVS „aufgedoppelt“ werden. Diese Maßnahme kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. So können beispielsweise durch Vandalismus Risse und Abplatzungen entstanden sein, die eine großflächige Instandsetzung erfordern. Oder es zeichnen sich aufgrund mangelhafter Planung oder Verarbeitung die Fugen oder Dübel-Befestigungen der Dämmplatten an der Fassade unschön ab. Am häufigsten kommt aber eine neue Fassaden-Dämmung dann in Betracht, wenn das Gebäude ohnehin modernisiert und auch optisch aufgewertet werden soll. Stammt der vorhandene Wärmeschutz aus der Zeit bis Mitte der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts, hält er heutigen energetischen Ansprüchen nicht mehr stand. Damals lagen die Dämmstoffdicken bei etwa sechs Zentimetern; heute sind zwölf Zentimeter üblich.

Für die Aufdopplung eignen sich diejenigen Fassaden, deren WDV-Altsysteme standsicher sind und mit Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum (EPS), Mineralwolle (MW) oder Mineralwolle-Lamellen (MW-L) und Putzbeschichtung ausgeführt sind. Entscheidend ist weiterhin die Art der Befestigung der Dämmplatten. Sie müssen auf Mauerwerk oder Beton mit oder ohne Putz entweder nur geklebt oder sowohl geklebt als auch gedübelt worden sein. Auf Systemen mit mechanischer Befestigung (Schienensystem) oder anderen Dämmstoffarten ist laut bauaufsichtlicher Zulassung keine Aufdopplung möglich. Da früher aber auch häufig Holzwolle-Leichtbauplatten auf Fassaden angebracht wurden, haben einige WDVS-Hersteller ihre Anwendungsrichtlinien um diesen Verwendungszweck ergänzt. Die zur Aufdopplung zugelassenen Systeme sind in den Dämmstoff-Varianten Polystyrol- und Mineralwolle-Platten möglich. Wie die alten und neuen Systeme miteinander kombiniert werden können und welche Gesamtdämmstoffdicken zulässig sind, ist in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst.

Zulässige Gesamtdämmstoffdicke in Kombination der möglichen Systeme

 

4 Gedanken zu „Aufgedoppelt

  1. Es gibt zwar Fensterbankabschlüsse, die dicht sein sollen, doch werden diese üblicherweise nicht eingebaut. Regelmäßig werden Fensterbänke mit einfachen Aufsteckprofilen verwendet. Auch auf Ihrem Bild „Fensterbrett“ ist eines ohne Abdichtung zu sehen. Diese müssen aber eine weitere Abdichtung in Form einer unter der Fensterbank liegenden Folie haben. Hierauf sind Sie leider nicht eingegangen.
    Klaus Wirth, Sachverständiger, Leipzig/Hamburg

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  2. Der letzte Absatz hätte besser „WDVS und kein Recycling“ lauten sollen, denn darum hat sich die WDVS Industrie die letzten 50 Jahre nicht gekümmert. Stattdessen hat man sich mit dem Umstand abgefunden, dass es bei diesem Sondermüll richtig schön teuer wird. Und dann gibt es noch Experten, die das so genannte „thermische Recycling“ gut finden.

    Die Formulierung „Dazu lässt der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme jetzt im Rahmen eines Recycling-Forschungsprojektes …“ liest sich niedlich. Man könnte meinen, dass diese segensreich agierende Organisation endlich mal Geld in die Hand nimmt und sich um eine ernsthafte Analyse des Lebenszyklus`kümmert.

    In Wirklichkeit lässt sich die Industrie ein paar Millionen an Steuergeldern hinterherwerfen, weil die ja so arm und mittellos sind. Aber das ist so in Deutschland, das Geld geht dahin, wo es schon ist. Das nennt man dann „Forschung“ und der Herr H. im Bauministerium sorgt dafür, dass der Esel die Talerchen rieseln lässt. Aber was geht`s den dt. Michel an? Der ist eh nur zum Zahlen da.

    Wirklich neu ist die Aufdoppelei nicht, der informierte Fachmann kennt das retec Verfahren von weber schon eine geraume Zeit. Das Problem an der Sache: aus 2 x schlecht wird noch lange nicht gut. Es sei denn, man rechnet auch in diesem Falle alles gem. DIN 4108 (mit all ihren VOR-Normen) und Glaser schön – falsch, aber verordnet.

    Und die Mieter dürfen auch hier wieder blechen: da der U-Wert „verbessert“ wird, darf das Ganze als energetische Sanierung untergejubelt werden. 11% Umlage lassen grüßen. Man darf gespannt sein, was sich die umtriebigen Akteure und ihre Helfer in den Ministerien in 30 Jahren einfallen lassen, wenn auch die aufgedoppelte Lage den Geist aufgibt.

    Wer sich mit dem ganzen Lug und Trug befassen mag, der gebe „recycling wdvs“ in die Suchmaschine ein. Nach den Hurra-Meldungen bei baulinks wird man dann fündig und bekommt die Augen geöffnet – oder man lässt es sein.

    Matthias G. Bumann, Bauingenieur, Berlin

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  3. Manche Dinge ändern sich eben nie! Bevor ich platze setze ich immer schnell meine rosarote Brille auf: ich plane ein eigenes Forschungsvorhaben zur Renaturierung der stetig zunehmenden Quadratmeterzahlan im Meer schwimmender Kunststoffe. Wenn man diese etwas anschleift und darauf spezielle biologische Kulturen (Geheimhaltung!) ansiedelt, kann alles ein gutes Ende nehmen und ich viele Millionen an Fördermitteln sinnvoll verprassen. Das sollte doch gehen. 😉
    Daniel Drescher

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  4. Es ist schon bedrückend, wie die Kollegenschaft sich so unkritisch gegenüber einem so unsäglichen Produkt verhält. Wo sind sie die kritischen, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein predigenden? Wie kann man ein Produkt auf den Markt bringen und verarbeiten lassen, von dem nicht einmal die Entsorgung geregelt ist? Wie kann man so etwas ruhigen Gewissens an die Wände der Bürger dieses Landes klatschen, ohne kritisch zu sein? Warum wird solch ein Unsinn auch noch gefördert, obwohl es nachweislich nur einen Bruchteil an Energieeinsparung bringt? Wo sind die Mahner guter Architektur, solider Handwerkskunst, von Berufsethos und elitärem Können und Wissen?
    Reinhard Seevers, Architekt, Burweg (Bossel)

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