Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Barrierefreies Bauen – was bringt die neue DIN 18040?“ im Deutschen Architektenblatt 06.2024 erschienen.
Interview: Claudia Siegele
Normen sind ja grundsätzlich freiwillig anzuwendende Dokumente. Sie sind aber immer dann verpflichtend einzuhalten, wenn sie vertraglich vereinbart oder vom Gesetzgeber „unter Bezug genommen“ wurden. „Unter Bezug genommen“ bedeutet dabei, dass zum Beispiel eine Norm durch die Liste der Technischen Baubestimmungen über die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer eingeführt ist.
Normen für Barrierefreiheit in ganz Europa
Eine Norm, die auf europäischer Ebene veröffentlicht ist, zieht immer nach sich, dass diese die nationalen Normen zum gleichen Themenkreis entweder ersetzt oder dass gleiche Regelungsinhalte der nationalen Normen mit den europäischen Normanforderungen harmonisiert werden müssen.
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist demzufolge verpflichtet, davon betroffene nationale Normen zurückzuziehen oder diese zu überarbeiten. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich der DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“.
Für viele Länder in der Europäischen Union ist dieses Regelwerk die erste und somit einzige Norm zur Barrierefreiheit und wurde mit ihrer Veröffentlichung als nationales Regelwerk eingeführt. Die bauliche Barrierefreiheit ist also nicht in allen europäischen Ländern im Baurecht gesetzlich verankert. In Deutschland wiederum bestehen bereits seit vielen Jahrzehnten mit der DIN 18040 etablierte gesetzliche Regelungen und Normen zum barrierefreien Bauen.
Stand der Dinge bei der DIN 18040
Nun steht die Veröffentlichung der überarbeiteten DIN 18040 kurz bevor. Claudia Siegele von der DAB-Redaktion hat dies zum Anlass genommen, Nadine Metlitzky und Günther Weizenhöfer nach dem Stand der Dinge zu befragen. Beide sind im DIN-Ausschuss NABau (DIN 18040) vertreten, Weizenhöfer sogar als Obmann, und sitzen somit an der Quelle aller Informationen.
Herr Weizenhöfer, was ist die größte Herausforderung bei der Harmonisierung der DIN-18040-Reihe mit der DIN EN 17210?
Günther Weizenhöfer: Damit die Anwendbarkeit der DIN 18040 im gesetzlichen Kontext auch künftig erhalten bleibt, kam eine vollständige Übernahme der DIN EN 17210 auf nationaler Ebene nicht infrage. Das Normgremium entschied sich daher, zu überprüfen, inwieweit unsere nationale Normenreihe zur europäischen Norm im Widerspruch steht. Für diesen Prozess war eine 36-monatige Übergangsfrist nach der Veröffentlichung der DIN EN 17210 festgelegt worden, um zu entscheiden, ob die Normenreihe DIN 18040 überarbeitet oder zurückgenommen werden muss.
Wir haben uns für eine Überarbeitung entschieden, wobei man sagen muss, dass die Harmonisierung der DIN EN 17210 mit der DIN 18040 in der Tat sehr herausfordernd ist, weil die europäische Norm einzelne Aspekte der Barrierefreiheit nicht nur an einer Stelle im Dokument beschreibt, sondern teilweise an einer Vielzahl von Stellen. Türen werden zum Beispiel an über 30 Stellen im Dokument behandelt. Jede Stelle muss dahin gehend untersucht werden, wie relevant sie ist und ob es notwendig ist, sie anzupassen. Zu hinterfragen ist auch, ob die Fundstellen innerhalb der DIN EN 17210 überhaupt widerspruchsfrei zueinander sind.
Außerdem behandelt die DIN EN 17210 einzelne Bereiche und Themen, die in Deutschland nicht in eine bauliche Norm gehören. Beispiele hierfür sind Arbeitsschutz und Versicherungsschutz, digitale Barrierefreiheit von IT-Systemen, Eisenbahneinrichtungen, Personenverkehr, Einrichtungen für Assistenzhunde, Wartungsarbeiten, Auswahl von Pflanzen, Gestaltung von Küchengeräten und so weiter. Diese Aspekte sind bei uns grundsätzlich in anderen Rechtskreisen geregelt oder werden vom Gesetzgeber festgelegt, sodass darauf geachtet werden muss, dass man im Zuge der Überarbeitung nicht in Konflikt mit nationalen Vorgaben kommt. Da die DIN EN 17210 über 300 Seiten umfasst, ist die Bearbeitung natürlich äußerst zeitaufwendig.
Welche maßgeblichen oder wichtigsten Veränderungen für die Planung ergeben sich in der „neuen“ DIN 18040?
Nadine Metlitzky: Wie man am Normenentwurf aus dem Jahr 2023 sehen konnte, wurden Aufbau und Struktur der Normen weitgehend belassen. Im Schwerpunkt geht es also um die Harmonisierung der DIN-18040-Reihe mit der DIN EN 17210.
Größere Anpassungen gibt es beispielsweise bei Türen. Hier wurde der zulässige Höhenunterschied im Bodenbelag unterhalb des Türblatts von zwei auf einen Zentimeter reduziert. Zudem müssen Schwellen abgeschrägt oder abgerundet sein. Die zulässige Drückerhöhe wird von 85 Zentimeter auf einen Bereich zwischen 85 und 105 Zentimeter erweitert. Auch die Angabe der zulässigen Bedienkräfte an Türen mit Türschließer wird verständlicher formuliert.
Der Abschnitt 4.7 „Alarmierung und Evakuierung“ geht ausführlicher auf das Thema Selbstrettung ein. Er betont die Notwendigkeit barrierefreier Mobilitätsketten, also die durchgehende Flucht- und Rettungsmöglichkeit von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Dabei unterscheidet dieser Abschnitt zwischen sicheren Bereichen außerhalb des Gebäudes und relativ sicheren Bereichen im Gebäude.
Bei den Aufzügen werden konkretisierende Zeichnungen hinsichtlich der Wartezone vor dem Aufzug ergänzt. Insgesamt streben wir bei der Harmonisierung mit an, die Vertrautheit der Planenden mit der Norm zu erhalten.
Worauf zielen die Einsprüche bezüglich des Normenentwurfs ab?
Günther Weizenhöfer: Im Einspruchsverfahren sind zur gesamten Normenreihe (Teil 1 bis 3) einige Hundert Kommentare von Einsprechenden eingegangen. Je nach Interessen und Aufgaben der Absender, also zum Beispiel interessengebundene oder behördliche Vertreter, Planer, Hersteller oder Sachverständige, zeigten die Einsprüche eine enorme Bandbreite.
Dabei legten die Einsprechenden für ein und dieselbe Thematik, beispielsweise die Schwellenhöhe, höhere und gleichzeitig geringere Anforderungen dar. Einige Einsprüche hatten konkrete Formulierungsvorschläge, andere bemängelten oder befürworteten die normative Vorgabe. Die Diversität der Einsprüche zieht intensive Beratungen nahezu aller Einzeleinsprüche nach sich. Es fanden bislang zahlreiche gremieninterne Einspruchsberatungen statt. Jeder Kommentar muss geprüft, diskutiert und kann erst abgeschlossen werden, wenn im Gremium ein Konsens gefunden wird.
Bis wann ist mit dem Erscheinen der novellierten DIN 18040 zu rechnen?
Günther Weizenhöfer: Die Beratung des Teils 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist auf der Zielgeraden. Beim Teil 2 „Wohnungen“ werden sich Synergieeffekte ergeben, da die beiden Normteile ja teilweise gleich sind und Änderungen im Teil 1 dadurch auch teilweise auf den Teil 2 übertragen werden können. Die Beratungen zu den Einsprüchen sollen dieses Jahr ihren Abschluss finden, nachdem am Ende noch der Teil 3 (öffentlicher Bereich, außerhalb des Grundstücks, Stadtraum) mit den beiden anderen Teilen abgeglichen wurde.
Auch das DIN wird noch Zeit für die Schlussarbeiten und die Veröffentlichung benötigen. Das Gremium wird alles dafür tun, schnell zu einem Ende zu kommen. Gleichzeitig wird aber auch jeder Einspruch ernst genommen und muss eingeschätzt und bewertet werden. Und das kostet eben Zeit.
Gibt es bereits ein überarbeitetes Inhaltsverzeichnis der DIN 18040?
Günther Weizenhöfer: Das Inhaltsverzeichnis wie auch der überwiegende Norminhalt des Normenentwurfs werden im finalen Dokument beibehalten. Durch die Einspruchsberatungen ergeben sich natürlich Änderungen, jedoch nur in einem Umfang, der keine Veröffentlichung eines neuen Normenentwurfs nach sich zieht.
Welche maßgeblichen Veränderungen sind bei der Gebäudeplanung zu erwarten?
Nadine Metlitzky: Sehr wahrscheinlich wird es dazu nicht kommen, da die Norm weiterhin am Schutzzielprinzip festhält und die Zielgruppe der Norm unverändert bleibt. Aber es sind Konkretisierungen eingeflossen, welche die Umsetzung der Schutzziele noch klarer beschreiben und Ungenauigkeit bereinigen. So werden beispielsweise die grafische Darstellung der Bewegungsflächen an Türen präzisiert oder die textliche Fassung mit der Grafik der Bewegungsflächen vor dem WC harmonisiert und Abweichungsmöglichkeiten benannt.
Welche Rolle wird die Gebäudeautomation beim barrierefreien Bauen spielen? Es könnten sich damit ja Vorteile für die Planung ergeben.
Günther Weizenhöfer: Die Neufassung der DIN-18040-Reihe wird nicht zwangsläufig zu mehr Gebäudeautomation führen. Jedoch treten durch mehr Sensibilisierung beim Thema Barrierefreiheit Konfliktpunkte zutage, vor allem in Verbindung mit Brandschutz, die im Einzelfall nur durch Automation gelöst werden können.
Wenn man beispielsweise den Aspekt der Selbstrettung betrachtet, kann das dazu führen, dass Türen im Verlauf eines Fluchtwegs automatisiert werden müssen, damit sie im Gefahrenfall von Nutzenden allein leicht geöffnet werden können. Denken wir zum Beispiel an Türen in einen innen liegenden Fluchttreppenraum, der im Brandfall durch eine RDA-Anlage in einen Überdruck gesetzt wird. Die Bedienkräfte können sich dadurch verdoppeln und ein Öffnen der Tür für bestimmte Personengruppen unmöglich machen.
Wird sich die novellierte DIN 18040 auf die Baukosten auswirken?
Nadine Metlitzky: Baukosten und in dem Zusammenhang auch Nachhaltigkeit sind natürlich immer zentrale Themen, aber kann man ernsthaft die Frage stellen, ob es mehr Geld kosten darf, wenn mehr Menschen ein Gebäude nutzen und vor allem im Gefährdungsfall auch sicher wieder verlassen können? Denn darum geht es ja bei Barrierefreiheit: Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Der Ausschuss ist interdisziplinär besetzt und somit sind auch alle Interessengruppen gleichberechtigt vertreten, weshalb man von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem Nutzen und den dafür erforderlichen Kosten sprechen kann. Baukosten und Nachhaltigkeit sollten immer im Gesamtkontext eines Gebäudes bewertet werden – und nicht losgelöst nur bei einer Anforderung, wie in diesem Fall Barrierefreiheit.
Gibt es für öffentliche Gebäude Bestandsschutz? Wie sieht es mit individuellen Lösungen bei Sanierungen aus, ist dies vergleichbar mit objektspezifischen Konzepten beim Brandschutz?
Nadine Metlitzky: Das Thema des Bestandsschutzes ist eine bauordnungsrechtliche Thematik, die nicht durch das Erscheinen oder Zurückziehen einer Norm veränderbar ist. Die Normreihe hat – nach wie vor – ihren Anwendungsbereich im Neubau und soll sinngemäß auch im Bestand angewendet werden. Auch dies ist keine Neuerung, sondern führt das Schutzzielprinzip fort.
In der Norm heißt es: „Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden.“ Damit ermöglicht die Norm im Neubau wie auch im Bestand, dass die Erreichung des funktionalen Schutzziels im Vordergrund steht und nicht vorrangig die in der Norm genannte Lösung.
Wo sehen Sie noch offene Stellen im Regelwerk?
Günther Weizenhöfer: Die Aufgabe besteht darin, die DIN-18040-Reihe mit einer über 300 Seiten umfassenden europäischen Norm zu harmonisieren. Teilweise müssen Anforderungen reduziert werden, weil die DIN EN 17210 geringere Anforderungen formuliert. Das ist genauso herausfordernd, wie Anforderungen zu erhöhen; nur im gemeinsamen Miteinander lassen sich da Kompromisse finden.
Wo es möglich ist, wird präzisiert oder es werden erläuternde Bilder ergänzt. Aber es wird immer Themen geben, die man zusätzlich regeln könnte. Jedoch hat sich die DIN 18040 in der bisherigen Fassung über die Jahre durchaus bewährt.
Was sind gravierende Auswirkungen des barrierefreien Bauens auf Vorgaben beim Brandschutz?
Günther Weizenhöfer: Je mehr Gebäude barrierefrei herzustellen sind, umso mehr Menschen mit Behinderung wird der Zugang zu Gebäuden ermöglicht. Daraus folgt, dass von mehr Menschen mit Behinderungen in Gebäuden planmäßig und aufgrund der zweckentsprechenden Nutzung ausgegangen werden muss. Aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozesses von Gebäudenutzungen – wie zum Beispiel in der Arbeitswelt – steht im Ergebnis immer weniger Manpower zur individuellen Evakuierung zur Verfügung.
Daher sind Evakuierungsstrategien, die ausschließlich auf organisatorischen Maßnahmen beruhen, weder zeitgemäß noch zukunftsfähig und nachhaltig. Vielmehr benachteiligen sie Nutzergruppen aufgrund ihrer Behinderung und persönlichen Kondition. Der Tenor des Normenentwurfs liegt daher auf der barrierefreien Mobilitätskette und der Fokussierung auf die Selbstrettung. Dies ist von den Einsprechenden überwiegend positiv bewertet worden, jedoch wurden weitergehende Anforderungen formuliert. Der Ausschuss befasst sich derzeit noch mit diesem Abschnitt.
Nadine Metlitzky: „Gravierende Auswirkungen“ ist ja eine große Aussage. Wenn damit gemeint ist, dass Brandschutz völlig neu gedacht werden muss, dann lautet die Antwort eindeutig „Nein“. Fragt man, ob Barrierefreiheit auf die Brandschutzkonzeption Einfluss haben wird, dann lautet die Antwort „Ja“.
Zukünftig werden sich die Planungsbeteiligten mehr mit der Entwicklung von praktikablen Entfluchtungsszenarien befassen. Dies wird sich auf mehrere Fachplanungen auswirken und ist somit eine Gemeinschaftsaufgabe im Planungsteam. In der Bauwelt gibt es bereits sinnvolle und praktikable Ansätze, das Schutzziel der Selbstrettung zu verwirklichen. Es braucht hierfür nicht zwingend einen „neuen Brandschutz“ oder mehr Technik. Manchmal genügt es, wenn die Selbstrettung von Anfang an im Projekt mitgedacht und der Weiterbetrieb von Standardaufzügen in unkritischen Brandereignissen geplant wird.
Günther Weizenhöfer: Bisher wurde in den meisten Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) der Länder der Abschnitt 4.7, also das Thema Brandschutz, nur für den Einzelfall vorgegeben. Die Begründung der Verordnungsgeber hierfür war bisher, dass die Norm keine konkreten technischen Lösungen benennt, um das Schutzziel der barrierefreien Evakuierung zu erreichen. Dieses Hindernis ist mit dem Normenentwurf ausgeräumt. Ob die Anwendung des Abschnitts 4.7 bauordnungsrechtlich eingeführt wird, bleibt gleichwohl abzuwarten.
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Nadine Metlitzky ist Architektin, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für barrierefreies Bauen und Referentin in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie gehört dem Gremium im DIN-Ausschuss NABau (DIN 18040) an, ebenso dem VDI-Fachausschuss Barrierefreiheit und dem VDI-Arbeitskreis 6008 „Barrierefreie Lebensräume“ Blatt 7. Sie ist Mitherausgeberin und Autorin des „Atlas barrierefrei bauen“.
Günther Weizenhöfer ist Architekt, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV) und Teamleiter im Bereich Sales Excellence bei der GEZE GmbH. Er ist Obmann im DIN-Ausschuss NABau (DIN 18040) und Mitglied im VDI-Fachausschuss Barrierefreiheit und im VDI-Arbeitskreis 6008 „Barrierefreie Lebensräume“ Blatt 7. Aktuelle Publikation ist der Leitfaden Türplanung, erschienen im Beuth Verlag. Er ist Mitautor beim „Atlas barrierefrei bauen“.
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Meine Eltern haben ihr Haus für meinen im Rollstuhl sitzenden Vater nach der DIN 18040 umgebaut. Sie meinten es hat Ihnen sehr geholfen an Sachen zu denken, die man beim einem ersten Umbau erstmal nicht beachtet.
Toll zu sehen, dass es hier weitergeht.
ich bin als Bauträger entsetzt, dass die Schwellenhöhe jetzt halbiert werden soll. Allein diese Anforderung wird dazu führen, dass viele Bauherren zur Nullbarriere bei Fenstertüren greifen, um sich nicht angreifbar zu machen.
Wer sich mit der Herstellung von Fenstertüren, den Schwellen dazu, dem Estrich, den Bodenbelägen auf beiden Seiten beschäftigt und die aktuelle Kenntnislage auf dem Bau kennt, weiß das diese Anforderung zu hoch ist.