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Zurück Bauen im Bestand Teil XI

Bei Feuer: Aufzug!

In der städtischen Musikschule Cottbus wurde nachträglich ein Aufzug installiert, der bei einem Brand länger betriebsbereit bleibt. Dadurch können sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig retten

30.06.20134 Min. Kommentar schreiben

Text: Simone Meyer

Für Gebäude mit öffentlicher Nutzung ist nicht geregelt, wie Rettungswege für Behinderte auszuführen sind. Gegenwärtig legt das im Sonderbau jede Genehmigungsbehörde im Einzelfall fest. Der Feuerwehr-Einsatzplanung ist zugrunde gelegt, dass durch bauliche Maßnahmen mindestens ein Rettungsweg für die selbstständige Befreiung der Gebäudenutzer aus einer Gefahrensituation gesichert ist. Die Selbstrettung sollte bei Eintreffen der Feuerwehr bereits abgeschlossen sein.

Foto: Simone Meyer
Zugang zum Aufzug: Teilansicht des Cottbuser Konservatoriums mit Behinderteneingang im Souterrain unter dem Vordach. Foto: Simone Meyer

Eines der wenigen Beispiele, die eine Lösung aufzeigen, entstand im Konservatorium Städtische Musikschule in Cottbus. Im Jahr 2005 beschloss die Stadt, im Zuge von Instandhaltungen in dem Gebäude von 1873 auch die Sicherheit und den Komfort heutigen Anforderungen anzupassen. In Verbindung mit den Arbeiten sollte ein Aufzug ins Dachgeschoss installiert werden, wo sich die Aula und ein Konzertsaal für 60 Personen befinden. Nutzer und Gäste hatten die Räume bisher nur über die 120 Stufen der Treppe erreicht. Menschen mit eingeschränkter Mobilität war der Zugang verwehrt geblieben. Aber wie bringen sich Behinderte, oder gar Rollstuhlfahrer, im Brandfall selbstständig in Sicherheit, wenn als einziger vertikaler Erschließungsweg nur der Aufzug zur Verfügung steht?

Foto: Simone Meyer
Wichtige Ergänzung: Aufzugstableau mit der nachträglich zum Standard aufgebrachten Bezeichnung „Aufzug mit verlängerter Betriebszeit“. Foto: Simone Meyer

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