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Bewährtes Prinzip aufgegeben

Die neue Flachdachrichtlinie und die neue DIN 18531 „Abdichtung von Dächern“ beinhalten nicht mehr die gleichen Planungskonzepte und ergänzen sich auch nicht mehr, wie bisher üblich. Was gilt nun als anerkannte Regel der Technik? Es werden die Unterschiede erläutert und Empfehlungen für den Umgang mit den Regelwerken gegeben.

27.09.201728 Min. Kommentar schreiben
Abdichtung nicht genutzter Dächer

Text: Christian Herold

Die DIN 18531 „Abdichtungen für nicht genutzte Dächer“ aus dem Jahr 2010 wurde in den letzten Jahren überarbeitet und für die Abdichtung von genutzten Dächern sowie die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen erweitert. Sie ist als Ausgabe Juli 2017 mit dem neuen Titel „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ in den Teilen 1 bis 5 [1] zusammen mit den anderen neuen Normen für Abdichtungen DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534, DIN 18535 und der neuen Begriffsnorm DIN 18195 [2, 3, 4, 5, 6] veröffentlicht wurden. Parallel dazu hat auch der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) die bisher geltende Flachdachrichtlinie aus dem Jahr 2008 überarbeitet und als Ausgabe Dezember 2016 [7] veröffentlicht. Somit gibt es, wie bisher, zwei maßgebliche Regelwerke für die Abdichtung von Dächern. Dazu ist Folgendes festzustellen:

Die neue Flachdachrichtlinie unterscheidet sich von der bisherigen Flachdachrichtlinie vom Oktober 2008 zum einen durch einen über die Abdichtung von Dächern hinausgehenden, auf andere Abdichtungsbereiche erweiterten Geltungsbereich. Zum anderen wurden für die Abdichtung von Dächern wesentlichen Änderungen an konzeptionellen und stofflichen Planungskriterien und Regelungen vorgenommen. Letzteres hat zur Folge, dass sich deutliche Unterschiede zur neuen DIN 18531 ergeben. Dies ist deswegen bemerkenswert, da der ZVDH im DIN-Arbeitsausschuss immerhin mit vier Vertretern mitgearbeitet hat. Während in der Vergangenheit die aktive Beteiligung des ZVDH an der Normung von Dachabdichtungen immer auch sicherstellen sollte – und dies auch hat – dass sich beide Regelwerke sinnvoll ergänzen, und dass es keine grundsätzlichen Unterschiede in Bezug auf die Planungs- und Ausführungsregelungen zwischen Norm und Flachdachrichtlinie gibt, stellt nun die neue Flachdachrichtlinie an wesentlichen Stellen einen Gegenentwurf zur neue DIN 18531 dar.

Es fehlt in der neuen Flachdachrichtlinie daher auch jeglicher Hinweis auf die DIN 18531 als die zurzeit geltenden Norm für die Abdichtung von Dächern. Dies macht deutlich, dass sich die Flachdachrichtlinie als ein eigenständiges Regelwerk ohne Bezug zu den normativen Regeln versteht. Trotz intensiver Bemühungen im DIN-Arbeitsausschuss, die Einheitlichkeit zwischen Norm und Richtlinie zu wahren, konnte letztlich über wesentliche Punkte mit den Vertretern des ZVDH kein Konsens erzielt werden. Bereits zur Entwurfsfassung der neuen Flachdachrichtlinie 2015 wurden viele Kritikpunkte von maßgeblichen Fachkreisen vorgetragen – genannt sei hier die Bundesarchitektenkammer – die insbesondere auch auf die Problematik des Auseinanderfallens von normativen und Verbandsregeln hingewiesen und dringend gebeten hat, diese Einheitlichkeit nicht zu gefährden. Dem ist der zuständige Fachausschuss des ZVDH leider nicht gefolgt. Planer und Ausfuhrende haben es nun in der Praxis mit in Teilen unterschiedlichen Regelungen in der DIN 18531 und in der Flachdachrichtlinie zu tun. Dies ist in höchstem Maß problematisch, denn es bedeutet für Planer und Ausfuhrende eine erhebliche Unsicherheit, wenn es um die Frage geht, was als „anerkannte Regel der Technik“ nach den werkvertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB und der VOB einzuhalten ist. Streitfälle sind somit vorprogrammiert, die bisher zumindest aus diesem Grunde vermieden werden konnten. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Unterschiede in beiden Regelwerken dargestellt und die Frage behandelt, wie damit bei der Planung und Ausführung von Dachabdichtungen umgegangen werden kann.

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