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Durchsturzsicherheit auf Flachdächern

Auch durchsturzsichere Dachelemente, wie Lichtkuppel, Lichtplatten und Lichtbänder, erfordern für dauerhafte Sicherheit zusätzliche bautechnische Maßnahmen.

27.09.20178 Min. Kommentar schreiben
Durchsturzsicheres Glas unterhalb einer Lichtkuppel

Text: Andreas Heiland

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAUhat Anfang 2017 das neue Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ gestartet. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Das Programm setzt die Schwerpunkte zunächst dort, wo das Unfall- und Gesundheitsrisiko aufgrund langjähriger Analysen besonders hoch ist. Dazu gehören Absturzunfälle, die insbesondere aus großen Höhen, wie von Dächern, oftmals besonders tragisch enden. Maßnahmen gegen Absturz vom Dachrand sind meist bekannt. Auf Flachdächern wird jedoch oft die Sicherheit von Bauteilen gegen Durchsturz unterschätzt.

Infokasten_Massnahmen

Gebäude mit Flachdächern müssen aus vielfältigen Gründen betreten werden. Ob nun die Dachentwässerung oder Oberlichter gereinigt, ob die Dachbegrünungen gepflegt, ob Undichtigkeiten des Daches beseitigt, oder ob technische Anlagen auf dem Dach inspiziert, gewartet oder repariert werden sollen, immer müssen gewerkespezifische Fachkräfte das Dach betreten.

Infokasten_Regelwerke

Werden Flachdächer von Beschäftigten betreten, müssen die Arbeitsplätze und Verkehrswege auf dem Dach den Anforderungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts und der Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers entsprechen. Diese Anforderungen sind insbesondere in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“) und der dazugehörigen Arbeitsstättenregel A2.1 sowie der UVV „Bauarbeiten“ aufgeführt.

Bei Arbeiten auf Flachdächern sind die Hauptgefahren Absturz über den Dachrand und Durchsturz durch nicht ausreichend tragfähige Bauteile. Schutzmaßnahmen gegen Absturz am Dachrand sind insbesondere:

  • Brüstung am Dachrand oder dauerhaft installierter Seitenschutz (Umwehrung) oder eine Kombination aus beiden,
  • dauerhaft installierte Einrichtungen für die Montage eines zum Gebäude gehörenden Seitenschutzes,
  • mobiler Seitenschutz (Flachdach-Seitenschutz),
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz an beweglichen Anschlagpunkten (Schienen- oder Seilsystem),
  • PSA gegen Absturz an Einzelanschlagpunkten.

Da diese Schutzmaßnahmen meistens gut bekannt sind, soll hier die Durchsturzsicherheit von Bauteilen in Flachdächern betrachtet werden. Eine Durchsturzsicherheit ist oftmals bei lichtdurchlässigen Dachelementen nicht gewährleistet, zum Beispiel bei Lichtkuppeln, Lichtplatten, Lichtbändern und Flachdachfenstern. Bei lichtundurchlässigen Dachflächen sind Faserzementplatten kritisch, weil sie ohne zusätzliche Verstärkung i.d.R. nicht durchsturzsicher sind.

Gebrochene Faserzementplatte mit Armierung

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