Von Isabel Kiefer
Leckagen, die im Vorfeld einer Sanierung ermittelt werden bieten eine Basis für eine fundierte Planung. Denn hierbei werden zum Teil Schwachstellen an Bauteilen aufgedeckt, die ursprünglich vielleicht gar nicht in die Sanierung einbezogen werden sollten. Denn häufig werden Schäden in verdeckten Bereichen deutlich. So kann also eine Messung der Dichtheit im Vorfeld wesentlich zur Kosteneinsparung beitragen, denn die Ergebnisse können noch in den Bauablauf integriert werden.
Allgemeine Forderungen
Wer eine umfassende Sanierung oder eine erhebliche Erweiterung plant ist an die Vorgaben der EnEV beziehungsweise der DIN 4108, Teil 7 gebunden. Wer die Luftdichtheit energetisch ansetzen möchte, ist nach der EnEV § 6 gehalten, die Grenzwerte einzuhalten. Der 0,7fache Luftwechsel bei einer freien Lüftung erfordert keinen Nachweis. Soll ein Luftwechsel von 0,6 angesetzt werden, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden und dabei ist ein n50-Wert von 3,0 zu erzielen. Soll eine ventilatorgestützte Lüftung oder Lüftungsanlage installiert werden ist nach DIN 4108 – auch im Nichtwohnbereich – ein n50-Wert von 1,0 einzuhalten, für den öffentlich rechtlichen Nachweis ist nur ein n50 von 1,5 gefordert.
Baubegleitende Messungen
Wird im Vorfeld einer Sanierung oder im Rahmen einer baubegleitenden Messung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, ist dabei weniger der n50-Wert interessant, sondern vielmehr Ort und Größe der Leckagen. Deshalb muss sie sich nicht unbedingt am Ablauf der EN 13829 orientieren. Eine vereinfachte Differenzdruck-Messung genügt, zum Beispiel eine Ein-Punkt-Messung bei 50 Pa. Leckagen werden erfasst und bewertet und können im Sanierungsplan berücksichtigt beziehungsweise nachgearbeitet werden. Wird nur ein Teil des Gebäudes geprüft, ist es wichtig die Überströmung aus anderen Gebäudeteilen zu berücksichtigen und klar abzugrenzen.
Mit einem derartigen Fahrplan ist dann die Schlussmessung, also die Ermittlung des n50- oder q50-Wertes für den öffentlich rechtlichen Nachweis keine Hürde mehr – vorausgesetzt, die Ausführung der luftdichten Ebene und ihre Anbindung an bestehende Bauteile erfolgt fehlerfrei. Ist die Schlussmessung der Gebäudedichtheit jedoch die einzige Maßnahme zur Umsetzung eines dichten Gebäudes kann hier nur noch das häufig unzureichende Ergebnis festgestellt werden.
Messergebnisse bewerten
Obwohl Luftdichtheitsmessungen mittlerweile als Instrument der Qualitätssicherung am Bau etabliert sind, kommt es immer wieder zu fehlerhaften Messungen oder Daten werden falsch interpretiert. Werden beispielweise nennenswerte Undichtigkeiten nachgewiesen, ist deren richtige Einordnung wichtig. Dies ist in der Praxis häufig schwierig, denn selbst die DIN EN 13829, die das Ermitteln der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden regelt, hält für erfahrene Praktiker manchen Fallstrick bereit. Um beim Messen und der Bewertung mit einheitlichen Qualitätsstandards zu operieren, haben sich schon vor Jahren die Messtechniker und Bauphysiker des Fachverbandes Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB ) zusammen getan, um diese zu erarbeiten. Über das FLiB-Zertifikat erlangt der Luftdichtheitsprüfer die Bestätigung, das komplexe Regelwerk und seine Anwendung zu beherrschen. Gleichzeitig wird damit der vollständige und EnEV-konforme Prüfbericht gewährleistet. Wer als Planer oder Bauherr also Wert auf eine sichere Ausführung der Ermittlung der Luftdurchlässigkeit des Gebäudes legt, dem empfiehlt der Verband einen „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung“ zu beauftragen.
Parallel zum zertifizierten Dichtheitsprüfer wurde eine Qualifizierung für Handwerksfirmen aufgebaut. Mit der Zertifizierung „Dichter und Dämmer“ werden Lehrinhalte vermittelt, die das Verständnis und das Know How für dichtes Bauen verstärken. Für die Unabhängigkeit der Lehrgangsinhalte zeichnet der Fachverband gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Bauphysik und dem Demonstrationszentrum Bau und Energie der Handwerkskammer Münster verantwortlich.
Dichtheitskonzept richtig beauftragen
Für eine qualitativ hochwertige luftdichte Gebäudehülle genügt es nicht, nur ein Dichtheitskonzept aufzustellen. Die richtige Ausschreibung und Kontrolle ist ebenso wichtig. Zwar verfügen viele Handwerksfirmen über das notwendige Wissen, doch sie können es in der Praxis nur dann einsetzen, wenn es auch in der Ausschreibung konkret angefragt wird. Deshalb muss die Leistungsbeschreibung so formuliert sein, dass die Konstruktion in Bezug auf die Luftdichtheit so detailliert wie möglich aufgeführt ist. Auf dieser Basis erst kann der Handwerker sein Angebot genau und vergleichbar unterbreiten. Nicht vergleichbar sind Angebotssummen, die lediglich nach DIN 4108, Teil 7 „pauschal angeboten“ werden. Auch Zweck und Umfang der Messung müssen im Vorfeld genau definiert werden. Nur so werden Preisvergleiche überhaupt möglich. Vergleichbares gilt für den Dichtheitstest selbst. Beispielsweise kostet eine Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13829 zur Überprüfung der Anforderungen gemäß EnEV für ein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhauses durchschnittlich rund 325 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Lange Anfahrtswege und eine gegebenenfalls über die Messtätigkeit hinausgehende Mitwirkung der Dienstleister bei den Vorbereitungen zur Messung wirken sich Kosten erhöhend aus. Regional sind große Abweichungen möglich. Unter www.flib.de können Planer und Bauleute nach zertifizierten Anbietern von Dichtheitsprüfungen oder dichtem Bauen in ihrer Nähe suchen.
Isabel Kiefer ist freiberufliche Baufachjournalistin in Mainz.
Luftdichtheit im Bestand.
Die Bedeutung und Technik ist bekannt.
Aber: -Frage an die Spezialisten:
Welche Anforderug besteht hinsichtlich der Luftdichtheit an Bestandsgebäuden bei energetischer Sanierung nur eines Bauteils, z.B. Dach ?
Welche Quelle ?
Welche a.R.d.T. ?
Welche Anforderung ?
Welche Grenzwerte ?