Uwe Wild
Bleibt die Oberfläche von Holzfassaden unbehandelt oder wird sie nicht regelmäßig gepflegt, verfärbt sich Holz bekanntlich im Lauf der Zeit grau. Ausgelöst wird die Vergrauung im Wesentlichen durch die UV-Strahlung (fotochemischer Abbau von Lignin) vor allem an helleren Holzarten wie Fichte, Tanne oder Kiefer oder durch die Besiedlung mit Bläuepilzen. Die Verfärbungen beeinträchtigen die Holzfestigkeit nicht, werden aber oft als optisches Manko empfunden. Doch dem kann man vorbeugen: durch Wahl der richtigen Holzart, durch konstruktiven und chemischen Schutz.
Die Wahl der Holzart sollte nicht aber allein nach ästhetischen Gesichtspunkten erfolgen. Für die Nutzungsdauer ist vielmehr die Haltbarkeit des Holzes entscheidend. Deshalb werden für langlebige Bekleidungen bevorzugt Kernhölzer der Eiche, Lärche oder Douglasie eingesetzt. Im Einzelnen sind die Dauerhaftigkeitsklassen der Holzarten in DIN EN 350-2 festgelegt. In Tabelle 1 sind typische Hölzer zusammengestellt.Der konstruktive Holzschutz ist der nächste Planungspunkt. Um einem Befall durch Holzschädlinge vorzubeugen, sind mithilfe konstruktiver Maßnahmen länger anhaltende Durchfeuchtungen der Fassade zu vermeiden. Beispiele dafür sind: großzügig bemessene Dachüberstände, ein ausreichender Abstand zum Spritzwasserbereich, eine gute Wasserableitung sowie die Lage und Beschaffenheit der Fugen.
Für und Wider der Chemie
Zahlreiche Optionen bietet der chemische Holzschutz – der aber auch genaue Kenntnisse der jeweiligen Wirkungsweisen erfordert, wenn er nachhaltig sein und keine schädlichen Nebenfolgen haben soll. Nach dem Baurecht ist ein chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 nur für tragende und aussteifende Bauteile vorgeschrieben. Holzbekleidungen und deren Unterkonstruktion wie an Fassaden zählen in der Regel nicht zu den statisch relevanten Bauteilen, weshalb der chemische Holzschutz nicht zwingend erforderlich ist.
Sofern an statisch nicht beanspruchten Bauteilen eine Gefährdung im Sinne der DIN 68800-3 vorliegt, kann ein chemischer Holzschutz zur Sicherstellung einer langen Lebensdauer sinnvoll sein. In diesem Fall kann ein vorbeugend wirkendes Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen verwendet werden. Der festgelegte Einsatzbereich des Holzschutzmittels muss der tatsächlichen Gefährdung entsprechen.
Wenn Grauverfärbungen vom Eigentümer nicht akzeptiert werden oder ein Anstrich erfolgen soll, müssen bläuepilzgefährdete Holzarten mit einem beim Umweltbundesamt registrierten Bläueschutzmittel als Bestandteil eines Beschichtungssystems oder mit einem vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen behandelt werden.
Auf fotochemischen Abbau durch UV-Strahlung zurückzuführende Grauverfärbungen sind unabhängig von der Anwendung chemischer Holzschutzmittel grundsätzlich nur durch einen zusätzlichen Auftrag eines Beschichtungssystems mit hohem Pigmentgehalt zu vermeiden. Das sind zum Beispiel dunkle Lasuren. Hellere, durchscheinende Anstriche sind nur gering pigmentiert. Der UV-Schutz wirkt sich direkt auf das Wartungsintervall und somit auf den Kostenaufwand während der Nutzung aus. Um unvorhersehbare Wechselwirkungen auszuschließen, müssen Beschichtungssystem und Holzschutzmittel außerdem miteinander verträglich sein.
Bekleidungen aus überlappenden Brettern gehören zu den nicht maßhaltigen Bauteilen. Durch Fugen und Risse eindringende Feuchtigkeit muss deshalb schnell an der Holzoberfläche verdunsten können. Demnach sollte auch der sD-Wert der Beschichtung kleiner als 0,5 Meter sein. Bekleidungen mit Nut- und Federverbindungen gehören zu den begrenzt maßhaltigen Bauteilen. Um einer hygroskopischen Feuchteaufnahme und den damit einhergehenden Verformungen entgegenzuwirken, werden hier Beschichtungen mit einem sD-Wert von 0,5 bis 1,0 Metern empfohlen. Die Art der Beschichtung ist insbesondere nach ihren technischen Eigenschaften auszuwählen. Zur Verfügung stehen deckende und lasierende Systeme. Letztere werden je nach Festkörpergehalt und Trockenschichtdicke in Dünnschicht- und Dickschichtlasuren unterteilt. Dickschichtlasuren kommen überwiegend an maßhaltigen Bauteilen zum Einsatz und sind deshalb für Holzbekleidungen eher unbedeutend.
Lasuren und Lacke
Mit Dünnschichtlasuren wird kein geschlossener Anstrichfilm erzielt, weshalb eine relativ gleichmäßige Abwitterung erfolgt. Es genügt deshalb auch, vor dem Auftrag eines Wartungsanstrichs die Oberfläche nur leicht anzuschleifen. Dünnschichtlasuren – auch Imprägnierlasuren genannt – dringen in das Holz ein und können mit bioziden Wirkstoffen wie Bläueschutzmitteln ausgerüstet sein.
Lacke verdecken die Holzmaserung durch einen geschlossenen Anstrichfilm vollständig und bieten einen sehr guten UV-Schutz. Auch halten Lacke länger als Lasuren. Allerdings besteht die Gefahr, dass punktuelle Fehlstellen zur Feuchteanreicherung unterhalb des Anstrichs führen.
Die Folgen reichen vom Abheben des Lackfilms über Pilzbefall bis hin zu Verformungen des Holzes. Nicht zu große Wartungsintervalle sind daher zwingend einzuhalten. Empfehlungen dazu enthält Tabelle 2. Der für den Wartungsanstrich vorgesehene Beschichtungsstoff muss auf die Erstbeschichtung abgestimmt sein. Lasuren und Lacke sollten daher über die gesamte Nutzungsdauer von ein und demselben Hersteller stammen.
Hirnholzflächen an Fassadenbekleidungen sind besonders zu schützen, da die quer zur Stammachse angeschnittenen Holzfasern Wasser gut aufnehmen und weiterleiten. Der Schutz des Hirnholzes erfolgt primär durch konstruktive Maßnahmen, durch sorgfältiges Applizieren von Lasuren und Lacken als „Porenfüller“ oder durch andere geeignete Versiegelungen.
Mit Wärme die Standzeit verlängern
Die Haltbarkeit einer nicht statisch relevanten Holzbekleidung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch durch eine industrielle Hitzebehandlung verbessern. Dazu wird das Holz bei Temperaturen bis etwa 240 Grad Celsius über den gesamten Querschnitt erhitzt, was es gegenüber Holzschädlingen widerstandsfähiger macht. Allerdings führt diese Modifikation zu einem deutlichen Festigkeitsverlust, sodass eine sorgfältige Prüfung der Anwendbarkeit im Einzelfall erfolgen muss. Vergrauungen lassen sich damit ebenfalls nicht verhindern, was in der Regel einen UV-Schutz durch eine Lasur notwendig macht.
Uwe Wild ist Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, Holz- und Bautenschutzgewerbe sowie für das Bautrocknungsgewerbe.
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