Uwe Wild
Der Echte Hausschwamm ist besonders gefährlich. Er ist der einzige Holz zerstörende Pilz, der meterlange Myzelstränge bildet und damit über weite Strecken Wasser zum Lebenserhalt transportieren kann. Außerdem wächst er meist im Verborgenen und kann infolge des weiträumigen Aktionskreises erheblichen Schaden an der Bausubstanz anrichten. In Einzelfällen dauert es bis zur Feststellung
des Befalls mitunter bis zu zehn Jahre. Nutzer merken es zum Beispiel an einem nachgebenden Dielenboden infolge zerstörter Deckenbalken.
Erkennungsmerkmale
Am einfachsten ist der Pilz an seinem Fruchtkörper zu erkennen. Die innen liegende gelbliche Fruchtschicht ist gewunden bis faltig und erinnert mit dem abschließenden weißen, gekräuselten Rand an ein Spiegelei. Nicht in jedem Fall aber sind Fruchtkörper überhaupt vorhanden. Und je nach Wachstumsbedingung kann dieser außerdem in stark abgewandelter Form auftreten. Zum Beispiel als sogenannte Dunkelfruchtformen, die selbst der interessierte Architekt kaum als Echten Hausschwamm identifizieren würde. Überhaupt kann jedes der nachfolgend beschriebenen Merkmale aufgrund der Vielseitigkeit des Pilzes in abweichender Form auftreten. Es ist deshalb besonders wichtig, am besten noch während der Kontrolle und Bestandsaufnahme des Gebäudes einen Holzschutz-Spezialisten einzuschalten. Er sollte die Substanz wenigstens augenscheinlich prüfen. Gefährdete Bereiche wie Balkenköpfe und Holzbauteile in ehemaligen Küchen, Toiletten und Bädern sind dazu partiell zu öffnen und freizulegen.
Holz zerstörende Pilze bauen Bestandteile des Holzes ab (beim Echten Hausschwamm vorwiegend Zellulose) und hinterlassen einen gut erkennbaren Würfelbruch (würfelartige Rissbildung quer und parallel zur Holzfaser). Im Vergleich zu seinen Artgenossen verursacht der Echte Hausschwamm aber häufig einen gröberen Würfelbruch. Sowohl beim Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) als auch beim Weißen Porenschwamm (Antrodia vaillantii) und dem Braunen Keller- oder Warzenschwamm (Coniophora puteana) geht der Befall mit einer Braunfärbung des Holzes einher. Der auch als Braunfäule bezeichnete Vorgang resultiert aus dem Abbau der hellen Cellulose im Holz.
Die silbrig-grauen Myzelstränge des Echten Hausschwamms mit dem lappigen Zwischenmyzel werden in der Regel bis circa sieben Millimeter dick (dickere Stränge sind möglich!). Sie lassen sich im trockenen Zustand brechen und verursachen dabei ein knackendes Geräusch.
Generell jedoch müssen zur sicheren Pilzbestimmung immer mehrere Merkmale vor Ort von einem Sachverständigen festgestellt und bewertet werden. In Fällen, in denen sich die Befallsart makroskopisch nicht eindeutig und zweifelsfrei bestimmen lässt, ist eine mikroskopische Untersuchung (Laborkultivierung oder eine DNA-Analyse) erforderlich. Die genaue Bestimmung der Art des Holz zerstörenden Pilzes ist notwendig, um entsprechend der DIN 68800-4 die richtige Sanierungsmethode und den Umfang der Maßnahmen festlegen zu können. Unzureichend ausgeführte Bekämpfungsmaßnahmen können bei verbliebenen Myzelteilen oder Sporen einen Wiederbefall auslösen.
Lebensbedingungen
Holz zerstörende Pilze entstehen dann, wenn wesentliche Bedingungen vorhanden sind wie Nährstoffe (Substrat), Feuchtigkeit in ausreichender Menge und ein gewisses Temperaturspektrum.
Als Nährstoffe kommen die Zellinhaltsstoffe von Bauholz in Betracht. Aber auch andere organische Materialien wie Papier, Textilien, Polster und Kartoffeln bieten eine optimale Nahrungsgrundlage. Pappkartons, Möbel oder anderer in Mieterkellern lagernder Hausrat bergen deshalb ein hohes Risiko. Das trifft gleichermaßen für Schäden oder Mängel am Gebäude zu, die Feuchteschäden und damit eine hohe Luftfeuchtigkeit nach sich ziehen. Dadurch kann allen voran der Echte Hausschwamm auch nach jahrelanger Trockenstarre wieder aufleben. Gerade er braucht zum Überleben nur ganz wenig Feuchtigkeit.
Für seine Entstehung ist dagegen in der Anfangsphase ein Feuchtegehalt von circa 30 Prozent erforderlich. Bauholz mit Holzfeuchten von lediglich 17 bis 20 Prozent kann aber dennoch bewachsen werden! Durch die Gefäßhyphen der Myzelstränge ist der Echte Hausschwamm in der Lage, Wasser über mehrere Meter hinweg zu transportieren. Die Myzelstränge können Mauerwerk und sogar schlecht verdichteten oder gerissenen Beton ohne Weiteres durchwachsen. Aus diesem Grunde sind vom Holzschutzfachmann die Befallsgrenzen exakt und zweifelsfrei festzustellen und zu dokumentieren.
Die optimale Temperatur für das Pilzwachstum liegt zwischen 18° und 22° Celsius. Damit bieten Innenräume mit 20° Celsius gemäß dem „Normklima“ nach DIN 4108 die besten Voraussetzungen, selbst den kleinsten Myzelrest wieder zu aktivieren.
Bekämpfung
Zur Vorbereitung der pilzbekämpfenden Maßnahmen ist im Wesentlichen Folgendes vorab zu klären:
- Art und Umfang des Befalls gemäß DIN 68800-4 durch einen Holzschutzsachverständigen,
- Prüfung der Standsicherheit (gegebenenfalls Abstützung und/oder Sperrung für Personen),
- Notwendigkeit der Anzeige des Echten Hausschwamms gemäß Landesbauordnung der Bauaufsichtsbehörde (gefordert in einigen Bundesländern) prüfen,
- Klärung und Beseitigung der Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit,
- eventuell technische Bautrocknung.
Die Bekämpfung des Echten Hausschwamms ist in der DIN 68800-4 und dem WTA-Merkblatt 1-2-05/D geregelt. Danach sind nach DIN 68800, Teil 4 nur ausgewiesene Fachbetriebe mit der Ausführung der bekämpfenden Maßnahmen zu beauftragen. Im WTA-Merkblatt ist dafür unter anderem der „Sachkundenachweis Holzschutz am Bau“ als mögliches Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde benannt. Hierzu muss der Ausführende zum Beispiel beim Entfernen des Putzes das Myzel erkennen und die Befallsgrenzen festlegen können.
Entsprechend der DIN 68800-4 ist die Bekämpfung des Pilzbefalls an verbautem Holz nur durch Entfernen beziehungsweise durch Abschneiden der betreffenden Holzbauteile möglich. Der sogenannte „Gesundschnitt“ erfordert beim Echten Hausschwamm einen Sicherheitsabstand von einem Meter in Längsrichtung, gemessen ab dem letzten erkennbaren Befall. Füllstoffe, Schüttungen und Ähnliches sind ebenfalls mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Metern über die Befallsgrenze hinaus vollständig auszubauen. Ausnahmen sind nur unter gewissen Voraussetzungen in Sonderfällen möglich und ziehen erhöhte Sorgfaltspflichten nach sich.
Um eine erneute Infektion durch Verschleppung von Pilzsporen oder Myzelteilen zu vermeiden, sind alle ausgebauten Materialien abgedeckt und ohne Zwischenlagerung zu entsorgen. Gegebenenfalls müssen Schutzfolien staubdicht ausgelegt, Sauberlaufzonen eingerichtet und Staubschutzwände aufgestellt werden.
Am befallenen Mauerwerk ist mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Meter der Putz zu entfernen, die Fugen auszukratzen, abzuflammen, zu reinigen und mit einem vom DIBt zugelassenen Schwammsperrmittel zur Verhinderung des Durchwachsens an der Oberfläche zu behandeln (Flut- oder Schaumverfahren). Ist das Mauerwerk vom Myzel durchwachsen, ist zusätzlich eine Bohrlochinjektion mit Schwammsperrmittel notwendig.
Im ehemaligen Befallsbereich ist verbliebenes ungeschädigtes und neu einzubauendes Holz entsprechend seiner Gefährdungsklasse nach DIN 68800, Teil 3 mit einem vom DIBt zugelassenen Holzschutzmittel vorbeugend zu schützen. Wird neues Holz eingebaut, sollte man vorsorglich am besten gleich kesseldruckimprägniertes Holz verwenden.
Der Bauschaden
Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses wurde eine Penthauswohnung in Holzständerkonstruktion mit umlaufender Loggia aufgestockt. Die Holzbalkendecke im obersten Geschoss wurde dabei erneuert. Nach zehn Jahren traten an der Decke der darunterliegenden Wohnung Nässeschäden auf.
Bestandsaufnahme
Als Ursache vermutete der Hausverwalter zunächst einen undicht gewordenen Bodeneinlauf der Loggia. Größere Bauteilöffnungen erfolgten nicht. Nach weiteren Durchlaufschäden ohne eindeutig identifizierbare Ursache wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Folgende Schäden wurden festgestellt:
- Mehrere Holzbalken der Decke waren im Bereich unter der Loggia durch Würfelbruch zerstört; teilweise so stark, dass die Deckentragfähigkeit nicht mehr gewährleistet war.
- Herbeigeführt hatte die Schäden der Echte Hausschwamm, dessen Myzel sich auch auf dem angrenzenden Mauerwerk befand und dieses zum Teil durchdrungen hatte.
- Befallen waren sowohl alte wie auch neu eingebaute Hölzer.
Ursache des Schadens
Da zur Schwammbekämpfung zuerst die Ursache des Feuchteschadens gefunden werden muss, wurde im Bereich der Loggia die Flachdachabdichtung freigelegt. Feststellung: Die Abdichtungsbahn war an den Seiten nicht gemäß der Flachdachrichtlinie ausreichend aufgekantet und der Bodeneinlauf nicht mit der Abdichtung wasserdicht verbunden. So konnte das auf der Abdichtung auftreffende Wasser die Flachdachabdichtung unterwandern und die Holzbalkendecke durchfeuchten.
Behebung des Schadens
Mit entsprechend hohem handwerklichem und finanziellem Aufwand wurde nach den Vorgaben des Holzschutzsachverständigen der Schwammbefall sach- und fachgerecht beseitigt. Unter anderem musste die Holzbalkendecke in weiten Teilen komplett erneuert werden. Ebenso die Holztrennwände der Penthauswohnung. Beide Wohnungen konnten während der Baumaßnahmen nicht genutzt werden.
Uwe Wild ist ö.b.u.v. Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, Holz- und Bautenschutzgewerbe sowie für das Bautrocknungsgewerbe.