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GEIG: was steht im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz?

Das neue Gesetz macht E-Ladestationen im oder am Haus zur Pflicht, allerdings mit Ausnahmen

21.05.20212 Min. 2 Kommentar schreiben
Ladestation für Elektroautos
Das GEIG schreibt für Neubauten und Sanierungen eine bestimmte Anzahl von E-Ladestationen oder zumindest Vorbereitungen vor.

Im März 2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten. Es stellt neue Regeln für Gebäude mit Parkplätzen auf. Damit wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt.

2 Gedanken zu „GEIG: was steht im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz?

  1. Die „größere Renovierung“ wird im GEIG § 2 definiert als „die Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden“.

    Unter § 8 wird dann beschrieben, was bei einem bestehenden Wohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen passieren soll, wenn eine „größere Renovierung unterzogen [wird], welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst“.

    Heißt das, es muss sowohl >25 % der Gebäudehülle renoviert werden, als auch im gleichen Zuge der Parkplatz oder die elektronische Infrastruktur saniert werden, damit das Gesetz greift? In welchen Fällen wird der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur eines Gebäudes berührt werden, wenn man die Gebäudehülle renoviert – sind dies nicht zwar unabhängig voneinander bestehende Sachverhalte?

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  2. Welche Behörde ist eigentlich zuständig und überwacht die Umsetzung des Gesetzes?
    Wie ist der Nachweis zu führen und wo muss er eingereicht werden?
    Was heißt „nach dem 01.01.25“? Welche Frist gibt es zur Umsetzung der Forderung bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen?

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