Claus-Peter Spuhn
Neben der großen Auswahl an Farben sind es vor allem die unregelmäßigen Steinformate, die Natursteinpflaster so lebendig und natürlich erscheinen lassen. Diese nicht exakte Maßhaltigkeit bedingt, dass jeder Stein anders ist. Bei unregelmäßig geschlagenem und ungeschlagenem Feldsteinpflaster sind die Abweichungen besonders groß. Die Verlegung von Natursteinpflaster erfordert daher ein hohes Maß an Wissen und handwerklichem Können. Es gibt nicht viele Steinsetzer, die das so beherrschen.Immer wieder weisen gepflasterte Flächen Mängel auf, die aus Planungs- und Ausführungsfehlern oder einer unzureichenden Bauüberwachung resultieren. Typisch sind auch unvollständige Ausschreibungstexte.
Zum Beispiel: „Großpflaster des Auftraggebers sortieren, maximal zwölf bis 14 Zentimeter, engfugig verlegen“. Nach VOB Teil A steht diese Formulierung im Widerspruch zu der Forderung, die Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Es fehlen Angaben zum Pflasterverband, zur Nenndicke und den Materialanforderungen der Steine. Bei der Ausschreibung ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob gebrauchte oder neue Natursteine eingesetzt werden.
Bei gebrauchten Steinen ist eine individuelle Beschreibung des Pflasters notwendig, bei neuen kann die TL Pflaster-StB 06 (Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen) zur Unterstützung herangezogen werden. Darüber hinaus ist der Pflasterverband ausreichend zu beschreiben. Das gilt insbesondere für die Passe, da auch hier verschiedene Verlegearten möglich sind. Eine den Verband darstellende Zeichnung hilft, Fehler von Anfang an zu vermeiden.
Technische Anforderungen an die ungebundene Bauweise
Mit dem geltenden deutschen Regelwerk sollte man sich unbedingt kritisch auseinandersetzen und möglichst mehr wissen, als darin geschrieben steht. Denn leider fanden die bewährten und über einhundert Jahre alten Erfahrungen des Pflasterhandwerkes, die Siegfried Vogel in seinem Buch „Die Kunst des Pflasterns“ so treffend und anschaulich beschreibt, nicht in jedem Fall ihren Niederschlag im Regelwerk. Dazu einige ergänzende Hinweise:
- Die Fugenbreite nach DIN 18318 soll bei bearbeiteten Steinen mindestens 10 Millimeter betragen. Dem kann insofern nicht gefolgt werden, als vom Grundsatz „je enger die Fuge, desto stabiler die Pflasterung“ nicht abgewichen werden sollte.
- In der TL Pflaster-StB 06 wird in Anlehnung an die DIN EN 1342:2002-04: Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche, Anforderungen und Prüfverfahren, darauf hingewiesen, dass sie für alle Natursteine anzuwenden sei. Trotz der Einschränkungen im Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen, Teil 1 Regelbauweise (ungebundene Ausführung) M FP 1 – 2003 ist das Regelwerk für gebrauchtes Natursteinpflaster nicht anwendbar, zum Beispiel bei Fugenbreiten oder Maßtoleranzen. Das gilt insbesondere für unregelmäßig geschlagenes und ungeschlagenes Feldsteinpflaster.
- Nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV Pflaster StB-06 haben die Zuarbeiten durch Nassschnitt zu erfolgen. Ein Verhau ist aber günstiger, da raue Flächen und somit höherer Reibungswiderstand und größere Stabilität im Verband entstehen.
- Die in der ZTV Pflaster-StB 06 angegebenen Nenndicken für einzelne Belastungsklassen sollten differenzierter unter Berücksichtigung der besonderen Beanspruchungen nach der RStO 01 erfolgen. Hierzu eignet sich ergänzend das Merkblatt des Deutschen Natursteinverbandes (DNV) 2002.
- Plattenbeläge für Verkehrsflächen werden nicht empfohlen und sind demzufolge nicht weiterführend geregelt.
- Das Fugenmaterial ist nach der ZTV Pflaster-StB 06 unter begrenzter Wasserzugabe einzuschlämmen. Die Pflasterflächen sind satt einzuschlämmen und danach abzurütteln oder zu rammen.
Technische Anforderungenan die gebundene Bauweise
Obwohl es in Österreich und der Schweiz längst ein Regelwerk für die gebundene Bauweise für Pflasterbeläge gibt, lässt man sich in Deutschland damit Zeit. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Dabei hat man auch hierzulande mit dieser Ausführungsart, bei der die Fugen fest verfugt werden, gute Erfahrungen gemacht. Im Gegensatz zum losen Verfüllen der Fugen bei der ungebundenen Bauweise besteht bei der gebundenen Bauweise nicht die Gefahr der Entleerung der Fugen zum Beispiel durch Reinigungsfahrzeuge oder Regenwasser.
Eine regeltechnische Orientierung bietet bislang lediglich der Schlussentwurf des Arbeitspapiers der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) vom Mai 2007 zu Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung. Das Arbeitspapier enthält aber nur Hinweise und Empfehlungen und ist nicht als verbindliches Regelwerk anzuwenden. Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) hatte 2007/2008 ebenfalls zur Anwendung der gebundenen Bauweise einen Entwurf erarbeitet.
Letzten Endes ist jedoch auf diesem Gebiet noch viel Forschungsarbeit unter Hinzuziehung der praktischen Erfahrungen und deren Ergebnissen erforderlich.
Beispielausschreibung für eine ungebundene Pflasterfläche mit neuen Natursteinen
Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche in befahrbaren Flächen liefern und einbauen
Material: Granit
Körnung: mittelkörnig
Farbe: grau
Nennmaße: Länge = 100 mm, Breite = 100 mm, Höhe = 120 mm
Abweichung zur Toleranz der Nennflächenmaße
nach TL Pflaster–StB 06, Pkt. 4.3.8
Abweichung zur Toleranz der Nenndicke
nach TL Pflaster–StB 06, Pkt. 4.3.3.2
Abweichung für Unregelmäßigkeiten von Sichtflächen
nach Tabelle 3 DIN EN 1342
Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
Klasse 1, F1 nach TL Pflaster–StB 06
Anforderungen an die Mindestdruckfestigkeit
z. B. nach dem Merkblatt des DNV
Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz
nach TL Pflaster–StB 06
Bearbeitung der Kopffläche nach DIN 1342, Pkt. 4.1.1.3 z. B.
Kopffläche: grob gestockt
Seitenflächen/Fußfläche: bruchrau oder grob bearbeitet
Claus-Peter Spuhn ist freier Sachverständiger für Natursteinpflaster.