Von Klaus W. König
Auf keinen Fall darf Regenwasser mehr mit Schmutzwasser vermischt werden. Dies untersagt das seit 1.3.2010 geltende Wasserhaushaltsgesetz WGH in § 55, Absatz 2 ausdrücklich. Auch wenn Einzelheiten dazu für die Ausführung in der Praxis noch nicht vorliegen, ist eines sicher: Regen wird nicht mehr direkt und schnell im Gully verschwinden, sondern langsam und dezentral auf den Grundstücken bewirtschaftet werden. Verschiedene Maßnahmen, die auch kombiniert werden können, bieten sich an.
Pflasterflächen: stabil und wasserdurchlässig
Ideal im Sinne des neuen Wasserhaushaltsgesetzes ist die Regenwasserversickerung durch befestigte Flächen ohne Ableitung in den Kanal. Doch muss der Schutz von Boden und Grundwasser gewährleistet sein. Eine flächige Versickerung durch den Pflasterbelag hindurch ist nur außerhalb von Wasserschutzgebieten gestattet, wenn der Abstand zum Grundwasser mindestens zwei Meter beträgt und kein Streusalz verwendet wird. Ein versickerungsaktives Pflaster aus Beton muss Eigenschaften haben, die sich auf den ersten Blick widersprechen. Tragfähigkeit verlangt nach einem festen, belastbaren Material.
Wasserdurchlässigkeit benötigt dauerhaft kleinste Hohlräume. Deshalb handelt es sich um eine Sonderbauweise mit besonderen Anforderungen an Ausführung und Material. Die Durchlässigkeit des Bodens ist eine wichtige Voraussetzung. Sandige und kiesige Baugründe sind unproblematisch, bindige Böden erfordern dagegen Zusatzmaßnahmen, um eine dauerhafte Aufnahme des Wassers bei gleichzeitiger Standfestigkeit der Pflasterfläche gewährleisten zu können.
In Frage kommen dafür Bodenverbesserungen, Drainagen oder dickere Schichtaufbauten. Es gilt der Grundsatz „Erst die Verkehrssicherheit und die Tragfähigkeit, dann die Wasserdurchlässigkeit“. Für den Schichtaufbau von Tragschicht und Pflasterbett sind kornabgestufte Mineralstoffgemische erforderlich, die gut zu verdichten und dennoch wasserdurchlässig sind. Die Versickerungsleistung von versickerungsaktiven Pflastersystemen muss im Minimum 270 Liter pro Sekunde und Hektar betragen. Diese Abflussmenge ist aber nicht nur im Neuzustand, sondern dauerhaft sicherzustellen. Pflastersysteme, die über aufgeweitete Fugen oder die Steine selbst eine weitgehende Versickerung der Niederschläge ermöglichen, bieten Möglichkeiten, einer Versiegelung entgegenzuwirken. Sie haben aber auch Grenzen. Ist der Baugrund für außergewöhnlich starke Regenereignisse nicht ausreichend aufnahmefähig und eine breitflächige Ableitung über die Kante der befestigten Fläche nicht möglich, kann durch Rinnen so entwässert werden, dass eine Mulde, ein Muldenrigolensystem, ein Versickerungsgraben oder ein Teich wie durch natürlichen Zulauf nahe an der Geländeoberfläche erreicht werden.
Entwässerungsrinnen: belastbar und wartungsfreundlich
Mit offenen Rinnen kann Oberflächenwasser von befestigten Flächen, Zufahrten oder auch direkt von Fallrohren am Gebäude „abgeholt“ werden. Üblicherweise erfolgt die Regenableitung in Rohren, was besonders im flachen Gelände stört, wenn von oben in bewachsene Versickerungsflächen eingeleitet werden soll. Dies führt zwangsläufig zu Kratern im Gelände. Ursache dafür sind die mindestens 80 Zentimeter tief frostfrei zu verlegenden Rohre sowie das im weiteren Verlauf erforderliche Gefälle. Krater im Erdboden sind nicht nur ästhetisch unschön, sie sind zudem gefährlich. Regnet es länger, staut sich Wasser darin. Eltern fürchten häufig um die Sicherheit ihrer Kinder und verlangen das Einzäunen solcher Versickerungs-„Löcher“.
Es geht aber auch anders: Statt Rohre tief im Erdreich zu verlegen kann alternativ die Regenentwässerung oberflächennah in Rinnen erfolgen. Weiterer Vorteil: Flache Sickermulden bieten sich für eine Doppelnutzung beispielsweise als Spielplatz oder Wäschespinne an. Neben den Kosten sinkt bei Mehrfachnutzung auch der Flächenverbrauch. Ist das Versickern innerhalb der privaten Grundstücke nicht möglich oder zumutbar, wird das Regenwasser mehrerer Grundstücke gesammelt, abgeleitet und am Rande der Bebauung versickert. Auch hier sind offene Entwässerungsrinnen ideal, in Kombination mit Sickergräben auf öffentlichem Gelände. Die allgemein anerkannte Regel der Technik DWA-A 138 zur Regenwasserversickerung, bietet im Abschnitt 3.4.3 des Kommentars praxisnahe Planungshinweise für Stadt- und Freiraumplaner. Für die Ableitung des Wassers in offenen Gräben genügt ein 0,5-prozentiges Gefälle. Wo Zufahrten in die Grundstücke von der Erschließungsstraße abzweigen und die an der Straße entlang verlaufenden, flachen Entwässerungsgräben queren, können befahrbare Rinnen die Verbindung zwischen den Grabenabschnitten herstellen und die oberflächennahe Entwässerung für Fahrzeuge überbrücken. Rinnen müssen wie Rohre Entwässerungssicherheit bieten, das heißt für die angeschlossene Oberfläche richtig dimensioniert sein. Ein gleichmäßiges Gefälle und dichte Verbindungen zwischen den Rinnenelementen sind Voraussetzung. Zugleich wird erwartet, dass Rinnen belastbar sind, dass sie Kräfte aus den Anschlussflächen schadlos ableiten können. Auch die Rinnenabdeckungen müssen für die zu erwartenden Lasten geeignet sein. Begehbar, mit PKW oder mit LKW befahrbar sind Belastungsfälle, die nach DIN EN 1433 genau beschrieben sind. Für jede Anforderung gibt es die richtigen Abdeckungen in unterschiedlichem Design. Sie sind jeweils kombinierbar mit den verschiedenen Formen und Größen der Entwässerungsrinnen.
Zisternentechnik: automatisch und komplett
Verlangt die kommunale Entwässerungssatzung, dass auf privaten Grundstücken der gesamte dort anfallende Niederschlag bewirtschaftet wird, kann es bei kleinen Grundstücken eng werden. Die Vertiefung einer Sickermulde wird durch die Sicherheit bei gelegentlich eingestautem Regenwasser bestimmt und beträgt daher maximal 30 Zentimeter. Die Länge und Breite ergibt sich aus dem Verhältnis der entwässerten Flächen zur Durchlässigkeit des Bodens. Obwohl auch in Privatgärten Doppelnutzung flacher Sickermulden möglich ist, fehlt es dennoch bei Reihenhausgrundstücken und mäßiger Bodendurchlässigkeit zu oft am nötigen Platz. Eine Lösung bietet die Kombination von Versickerung und Regenwassernutzung.
Professor Dr.-Ing. Wolfgang Dickhaut von der HafenCity Universität Hamburg: „Der Spitzenabfluss vermindert sich rechnerisch so stark, dass nachgeschaltete Entwässerungssysteme wie Kanal, Rückhaltung oder Versickerung geringer dimensioniert werden können. Dies kann Kosten mindern. Ebenso ist es denkbar, dass Bauvorhaben in solchen Gebieten realisiert werden können, die schwierig zu entwässern sind wegen zu geringer Kanalkapazität oder wegen fehlender Versickerungsfähigkeit des Bodens“. Bei bestehenden Gebäuden kann eine Regenwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung einfach und unabhängig von der Installation des Hauses eingerichtet werden. Sogenannte „Garten-Pakete“ von Herstellern enthalten alle dafür notwendigen Komponenten wie Regenspeicher, Filter, Tauchmotorpumpe, Entnahmestelle und nach Bedarf auch das Bewässerungs-Zubehör. Lediglich die Stromversorgung aus dem Haus in die Zisterne ist bereitzustellen. Auch zur Nutzung des Regenwassers im Haus für WC oder Waschmaschine, kombiniert mit Gartenbewässerung, gibt es Komplettsortimente aus einer Hand.
Sie enthalten zum Beispiel neben Speicher und Filter für den unterirdischen Einbau auch die schwimmende Entnahme und die Außenwanddurchführung. Auch sind Pumpe, Steuerung, Vorlagebehälter für die Trinkwassereinspeisung und die Haube für den Schallschutz kompakt zusammengefasst und zur Wandmontage vorbereitet. Damit trägt der Hersteller auch die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebe Trennung zwischen Regenwasser- und Trinkwassernetz.
Das Wichtigste im Überblick
WHG 2009 § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung Absatz 2: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, …“ § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers Absatz 2: „Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung, soweit dies in einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 bestimmt ist.“ Begründung des Bundestags zu § 46 „Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 55 Absatz 2 künftig eine grundsätzlich vorrangige Art der Niederschlagswasserbeseitigung sein soll.“
Regenwasser für 176 Waschmaschinen
176 Mieter der Wohnbau Mühlheim/Main können das Regenwasser vom Dach für die Waschmaschine verwenden. Sie sparen in dem Projekt des Mühlheimer Architekten Roland Rau Trinkwassergebühren und Waschmittel sowie Niederschlagsgebühren für das Ableiten von Regenwasser im öffentlichen Kanal. Weniger Abwassermenge, weniger Trinkwasseraufbereitung und eine geringere Abwasserbelastung durch Waschmittel sind Pluspunkte für die Umwelt. Die Mieter haben die Wahl, ihre Waschmaschine im Kellergeschoss wie früher an das Trinkwasser anzuschließen oder stattdessen das kostenlose Regenwasser zu nutzen. Diejenigen, die davon keinen Gebrauch machen, profitieren dennoch von der Regenwasserbewirtschaftung. Der Überlauf der insgesamt 18 Zisternen wird auf den Grundstücken versickert. Dadurch ist die Voraussetzung gegeben, dass die Gebäude insgesamt von der Niederschlagsgebühr befreit sind, die beim Ableiten in den Kanal in Mühlheim am Main fällig ist. Die Grundwasserbildung kommt der Natur zugute.
Dipl.-Ing. Klaus W. König ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewirtschaftung und Nutzung von Regenwasser in Überlingen am Bodensee.