Das hessische Sozialministerium hat einen Leitfaden für Bewegungsparcours herausgegeben
Neu ist die Idee sogenannter Seniorenspielplätze nicht. Doch während diese auch als Bewegungsparks oder -parcours bezeichneten Plätze in China seit Jahren das Straßenbild prägen, setzen sie sich hierzulande erst jetzt nach und nach durch. Die wachsende Zahl Älterer zwingt dazu und viele Kommunen greifen das Konzept mittlerweile gern auf. Das hessische Sozialministerium startete im Sommer 2011 sogar ein Modellprojekt und hat als Ergebnis im Mai dieses Jahres einen Leitfaden für Bewegungsparcours herausgegeben. Darin werden Informationen zur richtigen Standortwahl, zum Bau und zur Ausstattung gegeben. Des Weiteren zeigt er potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Für das Modellprojekt wurden in Hanau und Darmstadt Bewegungsparcours für ältere Menschen erprobt. Hierfür arbeiteten der Landessportbund Hessen, die Universität Frankfurt, die Fachhochschulen Darmstadt und Rhein-Main Wiesbaden sowie zwei Unternehmen zusammen. Interessiert hatten vor allem die gesundheitlichen Effekte, die den beteiligten Partnern zufolge überaus positiv ausfielen. Demnach berichteten die Testpersonen von neu gewonnener Bewegungsfähigkeit, größere Sicherheit im Alltag und mehr Lebensfreude durch den Kontakt in der Gruppe. Auch als gesellschaftlicher Treffpunkt wurden die Plätze schnell akzeptiert.
In Parks oder Grünanlagen installiert, ist ein Bewegungsparcours als Teil des öffentlichen Raums zudem kostenfrei für die Nutzer. Bei der Ausstattung ist die eingeschränkte Beweglichkeit älterer Menschen zu berücksichtigen. Das Fitnessangebot beinhaltet daher speziell konstruierte Sport- beziehungsweise Trainingsgeräte, beispielsweise zum Beintraining oder zur Gleichgewichtsschulung. Zusätzliche Freizeitangebote wie Bocciabahnen oder Schachfelder können einen solchen Treffpunkt sinnvoll ergänzen.
Kindersichere Metallzäune
Mal über einen Zaun klettern und ein fremdes Grundstück entdecken – das machen Kinder und Jugendliche auch heute noch gern. Da helfen „Betreten verboten“-Schilder wenig. Aber schwerer als das Ignorieren von Verboten wiegen Verletzungen, die sich Kinder durch spitze Zaunabschlüsse zuziehen können. Um die Verletzungsgefahr möglichst gering zu halten, wird bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Sport- und Spielplätzen schon seit Jahren auf Zäune mit sogenannten Überständen verzichtet. Doch was nützt die vorbildliche Ausführung, wenn der Zaun zum benachbarten Privatgelände mit scharfen Spitzen ausgestattet ist. Gerade bei solchen Über-gangsbereichen ist deshalb Vorsicht geboten. Kinder unterscheiden nicht zwischen öffentlich und privat. Die Gütegemeinschaft Metallzauntechnik empfiehlt Architekten deshalb, vor allem bei an Spiel- und Freizeitstätten grenzenden Grundstücken Metallzäune bis 1,60 Meter Höhe ebenfalls nur noch ohne Überstände einzusetzen. Anderenfalls ist der Bauherr auf die Haftungsrisiken im Schadensfall hinzuweisen. Denn nicht nur Gebäude öffentlicher Einrichtungen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht, wonach jegliche Gefährdungen zu vermeiden sind. Die Pflicht gilt auch für private Eigentümer, Besitzer und Betreiber von Wohn- und Nichtwohngebäuden und von Grundstücken.
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