DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Luftdichtheit

Kleines Leck, große Wirkung

Eine nicht fachgerecht ausgeführte Dampfbremse hatte fatale Folgen

31.10.20119 Min. 4 Kommentar schreiben

Von Dieter Küsters und Stephan Zwiener

Das Einfamilienhaus in einem Vorort von Bielefeld sollte sich von der umgebenden Alltagsarchitektur durch ein außergewöhnliches Steildach abheben. Die Dachdeckung ist hier nicht, wie üblich, unmittelbar auf dem Dachstuhl verlegt, sondern bildet eine eigenständige bauliche Einheit. Sie besteht aus einer frei stehenden Stahlkonstruktion mit Metallblechabdeckung, die das Dach des anderthalbgeschossigen Wohngebäudes mit einem Abstand von etwa zehn Zentimetern überspannt. Die Dachkonstruktion darunter ist von außen nach innen wie folgt aufgebaut: Bitumenschweißbahn, Brettschalung, Dämmung zwischen den Sparren, PE-Folie als Dampfbremse, Gipskartonplatten.

Mängel entdeckt, Ursache gefunden

Das Einfamilienhaus wurde im Jahr 2003 fertiggestellt. Einige Zeit nach dem Einzug zeigten sich an der Gipskartonplatten-Bekleidung im Obergeschoss erhebliche Risse. Diese Rissbildung und ein Streit zwischen Bauherr und Architekt über verschiedene andere Mängel mündeten in einem selbstständigen Beweisverfahren im Auftrag des Gerichtes. Während des Verfahrens wurden weitere Mängel am Gebäude festgestellt. Den Eigentümern waren am Giebel von außen dunkle Verfärbungen aufgefallen. Es handelt sich um ein Wärmedämmverbundsystem, und darum war die Ursache zunächst von außen im Bereich der Fassade vermutet worden. Die mit dem Bau betrauten Architekten vermuteten eine eher geringfügige Ursache. Der Eigentümer hingegen war sich unsicher und zog einen weiteren Architekten hinzu. Auf der Suche nach der Ursache traten nach und nach immer neue Mängel ans Tageslicht.

Der vom Landgericht bestellte Sachverständige bemerkte einen nicht fachgerechten Anschluss der Luftdichtigkeitsschicht im Bereich des Übergangs vom Drempel zur Dachschräge. Dort wurde unter anderem die Folie nur mit einer Klebemasse an der Wand befestigt – die erforderliche Entlastungsschlaufe zur Aufnahme von Bauwerksbewegungen wurde nicht ausgeführt. Die vom Hersteller genannten Klebstoffmengen wurden teilweise deutlich unterschritten, die geklebte Luftdichtigkeitsebene wurde nicht nach Norm mit einer Anpresslatte zusätzlich fixiert. Die Befestigung erfolgte auch nicht auf der Wandfläche, sondern auf der Wandkrone (vgl. DIN 4108-7). Mithilfe von Bauteilöffnungen konnte der Sachverständige Lücken bei der Verklebung der Dampfbremse sowie Fehlstellen durch Kabeldurchführungen erkennen. In einem Kinderzimmer ließ sich die Dampfbremse entlang der Außenwand anheben.

Aufgrund dieser teilweise erheblichen Mängel bestand also das Risiko, dass Innenraumfeuchtigkeit in die Konstruktion gelangte und hier kondensierte. Hinweise darauf, dass dies tatsächlich stattgefunden hatte, geben die oben genannten Flecken im Bereich der Giebel. Aufgrund der hier vorliegenden Konstruktion musste sich ein Kondensatanfall besonders schädigend auswirken. Denn die obere Bitumenabdichtung ist kaum wasserdampfdurchlässig (hoher sd-Wert) und verhindert dadurch, dass das Kondensat nach außen gelangen kann.

In den besonders kalten Wintern 2009 und 2010 zeigten sich nun auch auf den Innenseiten der Dachschrägen Feuchtigkeitsränder, die sich insbesondere im Bereich des Übergangs zum Drempelmauerwerk abzeichneten. Gerade in diesem Bereich befanden sich ja die Fehlstellen in der Folie – das Kondensat konnte also an diesen Stellen nach innen dringen.

Architekt zur Mängelbeseitigung aufgefordert

Der Architekt wurde auf Grundlage des Gutachtens vom Gericht verurteilt, sämtliche Mängel sowie auch sämtliche Folgen der Mängel zu beseitigen. Dem Sachverständigengutachten zufolge sollte dabei umlaufend ein Streifen der Gipskartonplatten im unteren Bereich der Dachschräge entfernt und die Dampfbremse normgerecht verlegt werden. Da die Flecken im Wesentlichen in diesem unteren Bereich der Dachschrägen vorhanden waren, wurde angenommen, dass auch nur hier eine Schimmelpilzbildung stattgefunden habe. Hierauf basierend wurde seitens des Architekten ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet, das den Rückbau der Gipskartonbeplankung im Randbereich vorsah sowie einen kompletten Rückbau der Platten, um, falls nötig, die gesamte Folie austauschen zu können. Eine Entfernung der Dämmung sowie eine Desinfektion der Hölzer in diesem Bereich wurde als ausreichend erachtet. Der Haftpflichtversicherer des Architekten bot den Gebäudeeigentümern dafür eine Entschädigung von 20.000 Euro an.

Eigentümer beauftragten weiteren Fachmann

Nun beschlossen die Eigentümer, einen Fachmann für die Sanierung von Schimmelpilzschäden hinzuzuziehen. Beauftragt wurde die Firma Isotec aus Paderborn, ein auf Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden spezialisierter Fachbetrieb. Diese hielt weitere Untersuchungen vor allem der Zwischensparrendämmung für notwendig, um die nächsten Schritte festzulegen. Da das Verfahren bereits gerichtsanhängig war, wurde ein Sachverständiger für Schimmelpilze mit diesen ergänzenden Untersuchungen beauftragt.

Mithilfe dieses Gutachtens sollte der tatsächliche Sanierungsbedarf festgestellt werden. Dazu wurden an insgesamt drei Stellen Löcher in den Gipskarton und in die Dampfbremse gebohrt und Proben der Mineralwolledämmung entnommen. Die Probenahmeöffnungen befanden sich sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite, im unteren Schrägdachbereich nahe dem Drempelmauerwerk, in der Mitte der Schrägen sowie nahe der Spitze des Steildachs. Die Proben wurden im Sommer entnommen. Wasserdampfkondensat bildet sich jedoch nur bei kaltem Wetter. Somit war zum Zeitpunkt der Probeentnahme damit zu rechnen, dass das Schimmelpilzwachstum gerade „eingeschlafen“ war. Daher war eine besondere Analytik erforderlich. Zusätzlich zur Bestimmung der anzüchtbaren (aktiven) Schimmelpilze erfolgten dabei in einem Speziallabor die Anfärbung von Pilzbestandteilen sowie die Bestimmung der Gesamtzahlen auf mikroskopischem Wege.

Rückbau der Dämmung wird notwendig

Wie vom Sachverständigen erwartet, waren die Mengen der anzüchtbaren Pilze und Bakterien unauffällig. Eine herkömmliche Analytik hätte hier eine Schadensfreiheit attestiert. Die Gesamtzahlen, das heißt die Mengen der abgestorbenen oder nicht anzüchtbaren Pilze waren etwas erhöht. Insgesamt waren die Befunde nicht so eindeutig, wie es der Sachverständige aufgrund seiner Erfahrungen sowie der ihm geschilderten Problematik erwartet hätte. Die Ergebnisse der Analysen rechtfertigten jedoch den Ausbau der gesamten Dämmung, weil Myzel und Schadensindikatoren nachgewiesen wurden.

Die Sanierungsfirma stellte daraufhin ein Leistungsverzeichnis sowie den obligatorischen Arbeitskoordinationsplan für eine TÜV-konforme Schimmelpilz-Sanierung auf. Die dafür relevanten Vorschriften und Richtlinien des UBA und des LGA Baden-Württemberg flossen ebenso ein wie die vorgeschriebenen Biostoffverordnungen. Für die nun anstehenden Maßnahmen musste die Familie aus dem Dachgeschoss ausziehen. Im Kellergeschoss wurden ein Gästezimmer sowie ein Bad ausgebaut, sodass das Familienleben nun auf den Ebenen Erdgeschoss und Kellergeschoss stattfand.

Folgende Maßnahmen wurden geplant:

  • Abschottung des Dachgeschosses (DG) vom Erdgeschoss (EG)
  • Zugang zum DG über einen Gerüstturm und ein bodentiefes Fenster
  • Aufbau eines Unterdruckaggregates und eines Hepa-Filter-Luftreinigers im EG
  • Ausräumen des Inventars inklusive Kleidung, Reinigung, Desinfektion, Verpackung sowie Lagerung
  • Abbau sämtlicher Möbel, Reinigung, Desinfektion,
  • Verpackung und Lagerung
  • Rückbau der Türzargen, Reinigung, Desinfektion und Lagerung
  • Entfernen des Teppichbodens und Entsorgung
  • Rückbau der Sanitärobjekte, Reinigung, Desinfektion und Lagerung
  • Schutzmaßnahmen für Fenster und Fliesen im Bad
  • Rückbau der Gipskartonplatten inklusive Dämmung unter PSA (Vollschutz mit gebläseunterstützter Hepa-Maske)
  • Verpackung in staubdichte Säcke
  • Entsorgung über das Gerüst
  • Grob- und Feinreinigung mit Absaugung aller Flächen
  • Desinfektion aller Flächen mit Isopropyl-Alkohol
  • Freimessung durch den Sachverständigen
Kaum zu glauben: Verdeckt von der Dämmung zwischen den Sparren, hatte sich auf der Innenseite der Holzschalung der holzzerstörende Weiße Porenschwamm breitgemacht.

Schaden noch größer als gedacht

Anschließend sollte dann der Neuaufbau erfolgen. Der Zeitplan sah vor, dass die Arbeiten vor Weihnachten beendet sein sollten. Doch es kam anders. Nach Rückbau der Dämmung wurde das ganze Ausmaß des Schadens sichtbar. Die gesamte Holzverschalung des Daches war mit einem Holzfäule-Erreger befallen. Daraufhin legte der technische Leiter und TÜV-zertifizierte Fachmann der Sanierungsfirma die Baustelle sofort still. Der Sachverständige wurde erneut dazugerufen, um eine Schadens- und Artbestimmung vorzunehmen. Laboranalysen erkannten den Weißen Porenschwamm sowie den Blättling als hauptsächlich vorkommende Spezies. Der Weiße Porenschwamm gehört zu den holzzerstörenden Pilzen, was durch massive Schäden am Holz bestätigt wurde. Ein Großteil der Bretterschalung sowie der obere Bereich der Sparren und der Pfetten wiesen Destruktionsfäule auf, das heißt das Holz war morsch. Daraufhin wurde die Holzfeuchtigkeit von Sparren und Brettschalung messtechnisch bestimmt. Sie lag im August 2010 zwischen 22 bis 70 Prozent.

In Bezug auf die großen prozentualen Unterschiede wurde angenommen, dass es in Bereichen mit gravierenden Mängeln in der Dampfbremse zu einem deutlich höheren Feuchtigkeitseintrag gekommen war als an nun messbar trocknen Stellen. Das Wasser wurde vom Holz aufgenommen, und im Zeitraum vom Winter bis zum Begutachtungstermin im August wurde diese Feuchtigkeit trotz des extrem heißen Julis nicht wieder abgegeben. Anzunehmen ist, dass in keinem Jahr seit dem Bau des Gebäudes die Brettschalung und die Sparren vollständig abtrockneten. Der Prozess der Schwamm- und Schimmelpilzbildung fand also seit dem ersten Winter 2004 statt.

Abriss des Dachstuhls: Nach Beratung mit dem Architekten und den Bauherren wurde schließlich der gesamte Dachstuhl ­zurückgebaut.

Abriss des Dachstuhls

Aufgrund dieser Erkenntnisse musste der Ablauf der Sanierung komplett neu geplant werden, denn dieses Schadensbild deutete auf weitere Abrissmaßnahmen hin. Zunächst wurde in Abstimmung mit einem Zimmermann und einem Statiker die Mindeststärke der Sparren berechnet, um zu bestimmen, wie viel Holz sich bei den leicht befallenen Stellen durch Abhobeln entfernen ließ. Da die Schnee- und Windlast durch das überbaute Wellblechdach abgetragen wurde, war ein Abhobeln grundsätzlich unkritisch. Beim Rückbau der Bitumendachbahn von der Dachschalung zeigte sich aber, dass auch diese bereits morsch war und Einsturzgefahr für die Mitarbeiter bestand. An diesen morschen Stellen waren die Sparren so stark befallen, dass ein teilweiser Austausch und das Abhobeln als eine unwirtschaftliche Lösung ausschieden. Nach kurzer Beratung mit dem Architekten und den Bauherren wurde schließlich der gesamte Dachstuhl zurückgebaut. Danach konnten auch die Auflagerflächen am Mauerwerk fachgerecht einer Schwammsanierung unterzogen werden. Das setzte auch den Rückbau der das Haus überspannenden frei stehenden Stahlkonstruktion mit der Metallbedachung voraus, um diese Arbeiten überhaupt ausführen zu können.

Ein außergewöhnlicher Fall

Ein derart großer Schaden ist uns in unserer über 15-jährigen Berufserfahrung noch nicht vorgekommen. Der Schaden hätte vermieden oder reduziert werden können, wenn nach dem Einbringen der PE-Folie im Dachgeschoss neben einer Sichtprüfung ein „Blower-Door“-Test zur Überprüfung der Luftdichtheit durchgeführt worden wäre. Was anfangs als kleiner dunkler Fleck an der Fassade sichtbar war, entpuppte sich im Nachhinein als Worst Case Szenario mit Kosten von insgesamt etwa 180.000 Euro.

Dieter Küsters ist Sachverständiger für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe in Altenberge bei Münster.
Dipl.-Betriebswirt Stephan Zwiener ist Geschäftsführer des Isotec Fachbetriebes Waltermann & Zwiener GmbH in Paderborn.

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Weitere Artikel zu:

4 Gedanken zu „Kleines Leck, große Wirkung

  1. In diesem Artikel ist nur vom Fehler des Architekten zu lesen. Hat er diese Arbeiten etwa selbst gemacht? Auch wenn die Gewährleistungsfrist der Handwerker abgelaufen ist, so haben sie doch den „Pfusch am Bau“ produziert. Nach meiner Erfahrung ist es schwer, einen guten Dachdecker zu finden und mir tut jeder Architekt leid, der noch Bauleitung machen muß!

    Antworten
  2. Nachdem ich endlich Zeit hatte den Artikel im Heft 11/11, auf den ich durch die
    Kommentare im Heft 12/11 aufmerksam wurde, zu lesen ist mir folgendes sofort
    aufgefallen:

    In der „nachgebesserten Skizze“ ist im Bereich der Dachschräge keinerlei
    Dämmung vorhanden. Dass sich da an der Bitumenabdichtung und an der
    Rauhspundschalung Kondensat bildet ist doch eine bauphysikalische Tatsache !

    Oder wurde beim Nachbessern der Skizze das Einzeichnen einer wahrscheinlich
    viel zu dünnen Wärmdämmung vergessen ?

    Antworten
  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Artikel, ich wurde aufgrund des Vortrages von Herr Fischer auf Ihren Artikel aufmerksam, macht mir sehr große Sorgen. Ich habe eine Neubauwohnung gekauft und sehe hier eventuelle Probleme auf die Eigentümergemeinschaft zukommen. Welche Möglichkeiten gibt es diese Schäden bereits im Entstehen zu erkennen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Bernhardt, Bad Homburg

    Antworten
  4. Konrad Fischer wäre begeister gewesen. Da hätte auch ein Blower-Door Test nicht geholfen. Wann
    Immer man organisches Material zwischen 2 luftdichte Schichten sperrt (in diesem Falle einen Dachstuhl und eine Schalung) wird es zerstört. Schön, wenn man dann wenigstens genau weiss, welche Pilze es denn waren. Früher hätte man einen Hammer genommen und geschaut, ob er im Holz verschwindet. Das ist preiswert und als Analyse völlig ausreichend. Man sieht dann wunderbar genau, was rückgebaut werden muss. Wäre es nicht langsam an der Zeit, das ganze Konzept in Frage zu stellen? Eine PE- Folie, die verklebt wird, bringt immer Ungemach. So eine Konstruktion ist niemals luftdicht. Jedenfalls nicht auf einem Planeten, auf dem Luftdruckschwankungen auftreten. So eine Dämmung atmet ein und aus. Steigender Luftdruck drückt die Luft unerbittlich hinter die Folie. Dort kondensiert das Wasser, der Luftdruck fällt irgendwann wieder und der Vorgang wiederholt sich. Da helfen 20 Meter schweineteure Klebstoffwurst nicht, auch nicht mit einer Press-Leiste. Es reicht eine Fehlstelle von einem Millimeter. Und die findet sich zuverlässig. Den Rest macht der geduldige Atem von Mutter Erde. Selbst wenn das alles nicht so wäre: Wer möchte schon in einem Folienzelt wohnen. Da reicht eigentlich das Gefühl. Muss man gar nicht viel denken. Eine Dämmung mit Substanzen, zu deren Verarbeitung man dringend eine Atemschutzmaske tragen muss (fällt denn nicht an Hand dieser Tatsache schon jemandem was auf? Welches Gefühl könnte einem dazu eventuell kommen? ) ist schlimm genug. Aber mit einer PE- Folie kriegt man das Ganze zuverlässig noch schlimmer. Rockwool heisst der Asbest von morgen. Irgendwann hat die Baustoffindustrie neue Ideen und innovative Produkte und man wird dann feststellen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Einatmen von Mineralwoll- Partikeln Lungenkrebs verursacht wird. Für das Bruttosozialprodukt ist das auch eine Tolle Sache. Auch der hier beschriebene Fall ist doch super gelaufen. 180.000 Euro, da kann man gratulieren. Das sind 64.000 Euro mehr, als „Flair 113“ und damit, wenn man es so nennen will, ein ganzes Haus kostet. Sachverständiger für Schimmelpilze ist auf jeden Fall ein Beruf mit Zukunft. Mir persönlich wäre er allerdings zu deprimierend.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.