Henrik-Horst Wetzel
Sachverhalt: Die Abdichtung des Fußbodens der Lkw-Waschhalle bestand aus zwei Lagen Bitumenschweißbahnen (G 200 S4, G 200 S5), die man ohne Gefälle direkt auf der Stahlbetondecke eingebaut hatte. Die Ableitung des Brauchwassers sollte über drei quer zur Fahrtrichtung angeordnete Entwässerungsrinnen aus Polymerbeton erfolgen, die in die Stahlbetondecke eingelassen waren. Das Gefälle zur Ableitung des Brauchwassers war im Zementestrich ausgebildet, und als Oberbelag waren Fliesen im Dünnbettmörtel verlegt worden. Eine zusätzliche Trennschicht zwischen Estrich und Abdichtung fehlte.
Bereits bei der ersten Reinigung des Fußbodens lief das Wasser in das darunterliegende Geschoss. Der Betrieb als Lkw-Waschhalle konnte daher erst gar nicht aufgenommen werden. Die Untersuchungen ergaben, dass die Stoßverbindungen der Entwässerungsrinnen nicht dicht waren und beide Bitumenbahnen bereits vor den Entwässerungsrinnen endeten. Aufgrund der gewählten Estrichkonstruktion (Gefälleestrich auf der gefällelosen Abdichtung) wies der Estrich an der dünnsten Stelle vor den Entwässerungsrinnen nur noch eine Dicke von 18 Millimetern auf.
Stellungnahme
Der Fußboden einer Lkw-Waschhalle gilt als „hoch beansprucht“ im Sinne des Abschnitts 8.3 von DIN 18195-5 [1]. Da das Gefälle der Abdichtungsunterlage (Stahlbetondecke) unter zwei Prozent beträgt, hätten nach Abschnitt 8.3.2 von DIN 18195-5 mindestens zwei Lagen Polymerbitumenbahnen verwendet werden müssen. Den Schaden verursacht hatten indes nicht die falsche Wahl der Abdichtungsprodukte und das nicht vorhandene Gefälle der Abdichtungsunterlage beziehungsweise der Abdichtung, sondern die fehlenden Anschlüsse dieser Abdichtung an die aus Polymerbeton bestehenden Entwässerungsrinnen in Verbindung mit der Wahl einer Entwässerungsrinne, deren Stöße sich bauartbedingt nicht absolut dicht ausführen lassen.
Die gewählte Fußbodenkonstruktion hätte zudem den Belastungen durch die Lkw nicht lange standgehalten, da mit einem Estrich auf Trennschicht mit nur 18 Millimetern Dicke keine annähernd ausreichende Biegezugfestigkeit erzielbar ist. Ein solcher Estrich genügt nicht einmal den Mindestanforderungen von DIN 18560-4 [2]. Hinzukommt, dass Estriche, auch wenn sie im Gefälle ausgeführt werden, gleichmäßig dick hergestellt werden müssen [2, 3]. Das Gefälle hätte bereits im tragenden Untergrund und damit zugleich in der Abdichtung vorhanden sein müssen.
Instandsetzung
Da für einen geänderten Fußbodenaufbau keine zusätzliche Konstruktionshöhe mehr zur Verfügung stand, schied eine Sanierung mit Abdichtungsbahnen entsprechend DIN 18195-5 in Kombination mit einem nachfolgenden, speziell auf die statischen Bedürfnisse einer Lkw-Halle abgestimmten Estrich von vornherein aus. Es konnte daher nur eine Verbundabdichtung entsprechend der laufenden Nummer 1.10 der Bauregelliste A Teil 2 [4] zur Ausführung kommen.
Im Rahmen der Sanierungsplanung wurden dem Bauherrn die Unterschiede zwischen geregelten und nicht geregelten Bauwerksabdichtungen mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen und technischen Konsequenzen erläutert. Nach eingehender Beratung entschloss sich der Bauherr für den Einbau einer höherwertigen Verbundabdichtung aus einer zwei Millimeter dicken Butylkautschukfolie. Ausschlaggebend war hierbei das Argument, dass sich bei dieser Abdichtung die Vorteile und Sicherheiten einer im Werk hergestellten Dichtungsbahn mit den Vorteilen einer Verbundabdichtung kombinieren lassen. So wird bei einer Verbundabdichtung aufgrund der geänderten Wasserableitung nicht unnötigerweise noch der darunterliegende Estrich dauerhaft durchfeuchtet, und im Falle notwendig werdender Ausbesserungen ist die vorgeschlagene, bahnenförmige Verbundabdichtung mit ihrer zusätzlichen Schutzspachtelung den flüssig aufzubringenden Verbundabdichtungen eindeutig überlegen.
Die Instandsetzung umfasste damit folgende Schritte:
- Ausbau von Fliesenbelag, Estrich, Abdichtung und Entwässerungsrinnen;
- Einbau eines zementgebundenen, kunststoffmodifizierten Gefälleverbundestrichs (Industrieestrich) auf der zuvor kugelgestrahlten Oberfläche der Stahlbetondecke (in Abweichung zu den Normen stehende, jedoch technisch vertretbare Estrich-Sonderkonstruktion);
- Einbau der Verbundabdichtung entsprechend der im zugehörigen abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) enthaltenen Festlegungen, bestehend aus leitfähiger Epoxidharz-Untergrundspachtelung, Grundierung, zwei Millimeter dicker Butylkautschuk-Dichtungsbahn, Haft-, Ausgleichs- und Schutzspachtelung sowie anschließendem keramischem Belag.
Die Vertiefungen im Bereich der Stahlbetondecke wurden im Zuge der Sanierung ebenfalls vollständig abgedichtet.
Hierdurch konnte man wieder Standard-Entwässerungsrinnen aus Polymerbeton einbauen und war nicht auf Sonderanfertigungen aus nicht rostendem Stahl angewiesen. Abdichtungsdetails wie Anschlüsse an aufgehende Wände, Durchdringungen und Schwellen an Türen sowie an das Sektionaltor wurden in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter den Anforderungen der bahnenförmigen Verbundabdichtung angepasst.
Dipl.-Ing. Henrik-Horst Wetzel ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.