Christian Kehrer, Jürgen Benitz-Wildenburg
Schiebe- und Drehtüren, Schnelllauftore oder Drehschleusen haben eines gemeinsam: Sie müssen leicht, schnell und sicher öffnen und schließen. Die Anforderungen an die Sicherheit von Fluchtwegen sind hoch, Energie soll durch verkürzte Öffnungszyklen gespart werden, Zugänge sollen barrierefrei und die Benutzung soll möglichst einfach sein. Automatiktüren mit intelligent gesteuerten elektromotorischen Bauelementen verbreiten sich daher immer stärker. Geschätzte 700 000 sind bereits im Einsatz, etwa 50 000 kommen jedes Jahr hinzu.
Solche Systeme stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung. Sie sind beispielsweise mit Komponenten der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und der Elektrotechnik in ein Gesamtkonzept zu integrieren. Dazu muss eine Schnittstellenplanung erfolgen, doch hier fangen die Probleme an. Obwohl sich damit Qualität, Kosten und Bauzeit maßgeblich optimieren ließen, werden die Gewerke nur selten optimal zusammengeführt. Zudem fehlen praxistaugliche Normen und Regelwerke – alles Faktoren, die den Einsatz elektronischer Bauelemente im Bauwesen erschweren. Das ift Rosenheim hat deshalb im Rahmen eines Forschungsprojektes die Richtlinie EL-01/1 „Elektronik in Fenstern, Türen und Fassaden – Teil 1: Leitfaden zur Planung der Integration von elektromechanischen Bauelementen in das Gebäude“ erarbeitet, die dazu konkrete Hinweise enthält.
Ganzheitliche Analyse und Planung
Bei der Planung ist zunächst zu klären, ob es sich um einen Flucht-/Rettungsweg oder eine Brand-/Rauchschutztür handelt und inwieweit der Zugang öffentlich ist. Einen komplett nicht öffentlichen Bereich gibt es realistisch betrachtet nicht, denn auch in internen Gebäudeabschnitten können sich zeitweise Besucher aufhalten oder es können die Türen von schutzbedürftigen Menschen wie Behinderten und Kindern genutzt werden. Weiterhin sind die Platzverhältnisse, die erwartete Personenfrequenz und die Gehwege zu beachten.
Außerdem sind bei automatischen Türanlagen besonders die Sicherheitsaspekte der Maschinenrichtlinie zu berücksichtigen, um sichere und gebrauchstaugliche Produkte zu erhalten. Die vielschichtigen Schnittstellen der Baugewerke und Bauabläufe verwehren jedoch eine einfache Übertragung der Maschinenrichtlinie, wie man sie von stationären Maschinen kennt. Beispielsweise müssen die Antriebe in unterschiedlichem Klima funktionieren und die speziellen Anforderungen an Fenster, Türen und Tore erfüllen. Für Automatiktüren sind insbesondere die Maschinenrichtlinie, die in DIN 18650 umgesetzt wird, und die AutSchR (Automatische Schiebtüren in Rettungswegen) von Bedeutung.
Je nach Nutzung sind weitere Richtlinien der Unfallversicherer, wie die Arbeitsstätten- oder die Versammlungsstättenverordnung, zu beachten. Grundsätzlich muss der Hersteller für jede zu errichtende Anlage vor Inbetriebnahme eine Gefahrenanalyse erstellen, die zu erwartende Risiken beschreibt und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Verminderung dokumentiert. Das ift Rosenheim stellt auf seiner Website Musterchecklisten zur Verfügung.
Sicheres Öffnen und Schließen
Bereits vor der eigentlichen Entwurfsphase gilt es im Sinne einer Bedarfsplanung nach DIN 18205, die Anforderungen an das Bauwerk zu definieren. Besonders die Sicherheit spielt hier eine ganz bedeutende Rolle. Tragische Unfälle wie am Flughafen Köln/Bonn, bei dem ein 18 Monate altes Kind in einer Drehtür tödlich verletzt wurde, machen das Gefahrenpotenzial deutlich. Um dies zu vermeiden, muss nicht nur die Gefahr von Quetsch- und Scherstellen an den beweglichen Teilen erkannt und ausgeschlossen werden. Hersteller müssen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse eine Festlegung und Risikoabschätzung in Abhängigkeit von der Nutzung vornehmen. Dabei sollten sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Nutzungsfrequenz und -art durch Personen, Güterverkehr,
- Personennutzung: Fachpersonal, Kinder, ältere Menschen, Behinderte,
- Zugang öffentlich oder mit begrenztem Personenkreis,
- Einsehbarkeit und Bedienung des Bauteils durch geschulte Personen.
Für den „normalen“ Gebrauch ergeben sich teilweise andere Öffnungs- und Nutzungsvarianten als im Brand-, Einbruchs-, Wartungs- oder Fluchtfall. Bei einer gleichzeitigen Einbruchs- und Rauchmeldung muss die Tür beispielsweise als Fluchtweg freigegeben werden, da der Schutz von Leib und Leben über dem Sachschutz steht. Die unterschiedlichen Anforderungen sind vom Planer und Bauherrn in einer Zielhierarchie eindeutig festzulegen und vom Hersteller mit einer passenden Funktionslogik umzusetzen. Je besser und intelligenter diese ist, desto eher können ein Missbrauch oder eine Fehlbedienung ausgeschlossen werden. Deshalb ist in der Praxis immer häufiger eine Anbindung an die Gebäude- und Haustechnik notwendig.
Heute ist der Umgang mit elektromotorischen und steuerbaren (mechatronischen) Bauteilen noch geprägt von Einzelkonstruktionen, Pilotprojekten und Sonderbauten. Eine detaillierte Werkplanung ist die Voraussetzung für eine störungsfreie Montage. Kabelführungen, Übergabepunkte und die Lage der Leitungsauslässe müssen genau geplant werden. Die eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung der Leitungen ist auch ein Punkt, den Planer und Architekten frühzeitig mit den ausführenden Gewerken klären müssen. Die Kennzeichnung kann durch einheitliche Farbkodierungen, Nummerierungen oder standardisierte Stecker erfolgen. Die Zuordnung mittels Farbkodierung nach DIN IEC 60757 gilt derzeit noch als beste Lösung. Allerdings ist sie nicht für Einbruchsmeldeanlagen (EMA) mit VdS-Anerkennung geeignet. Denn die Belegung der Adern bei Alarmmeldern darf optisch nicht erkennbar sein, um potenziellen Einbrechern die Außerbetriebnahme zu erschweren.
Bestandspflege
Automatiktüren sind langlebig: 20 bis 30 Jahre alte Anlagen sind heute keine Seltenheit. Bei einem Umbau und der Gebäudesanierung muss der Planer diese Bauelemente gesondert betrachten und prüfen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist, etwa wenn das Gebäude anders genutzt wird und neue Flucht- und Rettungswege nötig sind. Auch der Zustand, die Funktionstauglichkeit und die Wartung sind zu prüfen. An die Instandhaltung werden hohe Ansprüche gestellt; das ausführende Personal muss vom Hersteller geschult sein. Verantwortlich für die rechtzeitige Durchführung der Leistungen und Beauftragung von lizenziertem Personal ist zwar der Gebäudebetreiber, aber bei Unfällen wird auch analysiert, ob die in der Planung erstellte Gefahrenanalyse alle Anforderungen und die zu erwartenden Gefahren gebührend berücksichtigt hat.
Richtlinie gibt Planungshilfe
Die Richtlinie des ift Rosenheim EL-01/1 „Elektronik in Fenstern, Türen und Fassaden – Teil 1: Leitfaden zur Planung der Integration von elektromechanischen Bauelementen in das Gebäude“ enthält Praxishinweise zu folgenden Themen:
- Definition und Beschreibung der organisatorischen und technischen Schnittstellen,
- Vorgaben für Planung und Ausschreibung elektromotorischer Bauelemente,
- Vorschläge für Leitungsführung und Definitionen der Übergabepunkte, Installationszonen, Leitungskennzeichnung,
- konstruktive Hinweise zur Luftdichtheit, Tauwasserfreiheit und Gebrauchstauglichkeit.
Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg und Dipl.-Ing. Christian Kehrer arbeiten im ift Rosenheim.
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