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Sicher verankern

Es gibt neue Regeln für Gerüste an Fassaden, die ein Wärmedämm-Verbundsystem erhalten sollen.

28.11.20146 Min. 1 Kommentar schreiben
Beeinflussen Planung und Ausschreibung: Stärkere Dämmstoffdicken erfordern, dass Abstand und Breite sowie der Arbeitsraum der Fassadengerüste dementsprechend angepasst werden.
Beeinflussen Planung und Ausschreibung: Stärkere Dämmstoffdicken erfordern, dass Abstand und Breite sowie der Arbeitsraum der Fassadengerüste dementsprechend angepasst werden.

Text: Joachim Edeler

Durch die stetig gestiegenen energetischen Anforderungen an Gebäude hat auch die Dämmstoffdicke für Wärmedämm-Verbundsysteme zugenommen. 25 bis 30 Zentimeter dicke Dämmstoffplatten sind längt keine Seltenheit mehr. Zur Ausführung dieser Arbeiten werden zwangsläufig geeignete Gerüste benötigt, bei denen die Besonderheiten der Ausführung einer Fassade mit Wärmedämm-Verbundsystemen zu beachten sind. Der übliche Gerüstabstand muss der Dicke der Wärmedämmung entsprechend vergrößert und die Gerüstbreite muss dem Arbeitsverfahren angepasst werden, da das Dämmmaterial auf dem Gerüst zwischengelagert und verarbeitet wird. Darüber hinaus muss auch noch eine ausreichende Arbeitsraumbreite vorhanden sein.

1 Gedanke zu „Sicher verankern

  1. Werte Leser, dieser Beitrag ist äußert gut recherchiert und sehr wertvoll für Planer, Bauherren und Handwerker, denn leider haben sich Daueranker Noch immer nicht in allen Bereichen wie WDVS Fassaden etabliert, sogleich diese schon seit Jahrzehnten im Bereich der Vorhangfassaden Standard sind. Herr Dipl. Ing Edler hat mir seinerzeit auf einem Seminar in Lahnstein gesagt, das es für einen Kunstoff Gerüstdaueranker keine Zukunft geben wird, obwohl dieser durch thermische Entkopplung nahezu ein Novum am Markt ist, äußert kostengünstig und zudem noch schnell zu montieren ist ! Nun ja, dieser Kunstoff Daueranker ist nun der erste gerüstdaueranker der eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat und bislang auch der Einzige. Daher muss ich nun doch ein wenig Kritik an der Recherche äußern, denn wiederkehrende Befestigungen von Gerüsten, am Gerüstverankerungen die dauerhaft im Bauwerk verbleiben, bedürfen einer Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall. Lediglich die Zulassung eines Dübels und oder Befestigungssystem ist in diesem Fall nicht ausreichend, wohl aber für eine temporäre Befestigung, welche gemäß der Handlungsanweisungen für dem Umgang mit Gerüsten der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft unterliegt und keinerlei Zulassung Bedarf. Ich Beschäftigte mich nun seit über 3 Jahren intensiv und täglich mit dem Thema Gerüstdaueranker und stoße auch immer wieder auf Änderungen und Neuigkeiten zu diesem Thema, sowie das immer noch große Unsicherheit bei den Anwendern vorherrscht. Ich würde es begrüßen, wenn alle Verantwortlichen von BG Bau, gerüstbauinnung, Architekten Innung sowie die involvierten Behörden gemeinsam eine Richtlinie diskutieren würden, um die vielen noch immer offenen Fragen, abschließend aus der Welt schaffen zu können. Ich wünsche allen Lesern stets Sicherheit, Gesundheit und Erfolg bei der Umsätzung Ihrer Projekte !

    Mit freundlichen Grüßen D. Lutzke

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