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Ausnahme-Verfahren statt Regelverfahren

Aufruf des BMUB zur Teilnahme an wettbewerblichem Verfahren: Serielles und modulares Bauen für qualitätvollen und kostengünstigen Wohnungsbau.

30.06.20173 Min. Kommentar schreiben

Text: Barbara Ettinger-Brinckmann

Der Wohnungsmarkt vor allem in vielen Groß- und Universitätsstädten in Deutschland ist wie leergefegt. Erhebliche Mietsteigerungen sind die Folge. Vor allem einkommensschwächere Haushalte, aber zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen haben Schwierigkeiten, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Um Wohnraum im günstigen Segment zu schaffen, rufen das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ und die „Baukostensenkungskommission“, in denen auch die BAK mitgewirkt hat, dazu auf, zeitgemäße Formen des seriellen und modularen Bauens und effektive Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Architekten und Fachplanern, bauausführenden Unternehmen und Wohnungsunternehmen zu entwickeln.

Inwieweit die serielle und modulare Bauweise das richtige Instrument ist, um schnell, kostengünstig und gleichermaßen qualitätvoll Wohnungen zu bauen, soll ein wettbewerbliches Verfahren ergeben, bei dem Architektinnen und Architekten und ausführende Unternehmen von Anbeginn in enger Kooperation arbeiten. Dieses Verfahren wird eng durch die Bundesarchitektenkammer begleitet, um die Vorteile einer unabhängigen Planung, einer Auswahl nach architektonischen Qualitätskriterien und eines berufsrechtlich für Kammermitglieder sicheren Verfahrens zu gewährleisten.

Ziel des Verfahrens ist es, neue innovative und zukunftsfähige Konzepte für den Neubau mehrgeschossiger Wohnbauten in serieller und modularer Bauweise mit hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität zu reduzierten Baukosten unter Berücksichtigung baukultureller Belange zu entwickeln.

Diese prototypischen mehrgeschossigen Wohnbauten sollen – angepasst an einen konkreten Standort – bundesweit errichtet werden können. Idee ist, dass Architektinnen und Architekten gemeinsam mit ausführenden Unternehmen in einem Team an innovativen Gebäude- und Wohnungskonzepten arbeiten, sodass die hierfür erforderlichen besonderen Kenntnisse über moderne bzw. industrielle Konstruktions- und Produktionsprozesse bereits bei der Planung mit einfließen können. Es geht somit um eine gemeinsame „Produktentwicklung“. Das BMUB hat sich gerade auch im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieses Verfahrens sehr deutlich zur Beibehaltung des bewährten Prinzips der unabhängigen Planung und Bauausführung bekannt.

Die Auftragsbekanntmachung wird voraussichtlich Ende Juni 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Ausschreibung einer „Rahmenvereinbarung“, auf deren Grundlage von abrufberechtigten öffentlichen und privaten Wohnungsbauunternehmen Einzelaufträge ausgelöst werden können. In einem Teilnahmewettbewerb werden aus allen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften bis zu 15 ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote umfassen einen Systementwurf für ein Modellgebäude, der durch ein Bewertungsgremium unter Einbeziehung von Architekten bewertet wird. Mit den erfolgreichen 5–10 Bietern/Bietergemeinschaften wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Präsidium und Vorstand der Bundesarchitektenkammer haben sich intensiv mit dem Verfahren und den mit ihm verbundenen bedeutenden berufspolitischen wie auch juristischen Fragestellungen beschäftigt. Als Ergebnis des Abwägungsprozesses hat der BAK-Vorstand beschlossen, das wettbewerbliche Verfahren zu unterstützen und die interessierten Kammermitglieder über die berufsrechtlichen Möglichkeiten einer Beteiligung ausführlich zu informieren. Nur die Beteiligung des Berufsstands an diesem Verfahren stellt sicher, dass planungs- und baukulturelle Belange ausreichend Berücksichtigung finden.

Die Bundesarchitektenkammer wird die Teilnehmer dieses Verfahrens mit einem speziell hierfür eingerichteten Beratungsteam bei Fragen zum Berufs- und Haftungsrecht und zur Vertragsgestaltung unterstützen.

Barbara Ettinger-Brinckmann ist Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

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