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Verteilte Verantwortung am Bau

01.08.20183 Min. Kommentar schreiben

Von Barbara Ettinger-Brinckmann

Zum Planen und Bauen gehören Bauherren, die einen Bedarf haben, Architekten, die hierfür Räume planen, und Bauunternehmen und Handwerker, die diese Planung umsetzen. So banal, so kompliziert. Tatsächlich ist Bauen hochkomplex. Also heißt es, Schnittstellen, besser: Nahtstellen zu definieren. Der Bauherr erwartet ein Gebäude, das seine Erwartungen umfassend erfüllt, im Idealfall diese sogar übertrifft. Hierfür sind detaillierte Planung und materialgerechte, detailgenaue und präzise Ausführung notwendig. Und dieses wiederum setzt die Kontrolle der Qualität voraus – und zwar bei jedem Schritt, von der Planung bis zur Fertigstellung. Der Weg zu einem perfekten Gebäude kann dabei unterschiedlich begangen werden. Auch die Einbindung des Bauunternehmens in einer frühen Phase der Planung kann sinnvoll sein. Dem wird sich niemand verschließen. Ganz gleich, welchen klingenden Namen die Wege eines partnerschaftlichen Bauens haben – ob als „partnerschaftliche Projektzusammenarbeit“, als „Partnering“ oder „Bauteam“ –, Architekten arbeiten seit jeher in unterschiedlichen Modellen der Zusammenarbeit, und dies ist gerechtfertigt, soweit diese Modelle das Streben nach höchster Qualität unterstützen. Unverzichtbar bleibt die unabhängige Planung des Architekten als Sachwalter des Bauherrn ebenso wie seine Überwachung der Bauausführung – unabhängig, weil frei von gewerblichen Firmen- oder Produktinteressen.

Diese besondere Stellung aufseiten des Bauherrn ermöglicht es dem Architekten zudem, die wichtige Rolle des fachlichen Problemlösers auf der Baustelle wahrzunehmen, um Konflikte frühzeitig im Sinne des Bauherrn zu klären. Die damit verbundene umfassende Verantwortung des Architekten für den Bauherrn spiegelt sich in zahlreichen Berufsregelungen wider, wie dem Nachweis einer qualifizierten Ausbildung, verpflichtender Fort- und Weiterbildung, Einhaltung einer Berufsordnung der der gesamtschuldnerischen Haftung samt obligatorischer Berufshaftpflichtversicherung. Als unabhängige Sachwalter nehmen Architekten somit auch bei der Bauausführung allein Bauherren-Interessen wahr, indem sie alle am Bau Beteiligten koordinieren und kontrollieren. Nur so wird für den Bauherrn die jederzeitige Einflussnahme in allen Phasen des Planens und Bauens garantiert.

Kooperation ist für uns Architektinnen und Architekten seit jeher kein Fremdwort – denn wir arbeiten schon immer mit Fachplanern, Ingenieuren und ausführenden Firmen zusammen, sind dabei aber immer dem Bauherrn verpflichtet. Für die bewährte und gut begründete Aufgabenverteilung und für klar umrissene Grenzen der Aufgabengebiete werden wir uns daher weiter mit Nachdruck einsetzen.

Die Vorteile der „Trennung von Planung und Bauausführung“ liegen für den Bauherrn, ob öffentlich oder privat, auf der Hand. Vielleicht sollten wir aber über eine andere Formulierung nachdenken:  statt von Trennung von „unabhängiger Kooperation“ sprechen, die verdeutlicht, dass wir selbstverständlich mit allen zusammenarbeiten, uns aber nicht vereinnahmen oder gar wirtschaftlichen Interessen der ausführenden Unternehmen unterordnen lassen. Als Sachwalter des Bauherrn werden freie Architekten klar dessen Interessen vertreten. Die Reformkommission Großprojekte hat in ihrem Endbericht zu Recht darauf hingewiesen, wie problematisch Modelle sind, in denen „der Bauunternehmer in die Planung bereits vor deren Abschluss eingebunden wird“. Bei diesen schwindet, so die Erkenntnis, der Einfluss des Auftraggebers auf die Planungsinhalte und deren Qualität. Um aber genau diesen Einfluss des Bauherrn zu sichern, bedarf es des Prinzips der verteilten Verantwortung am Bau.

Barbara Ettinger-Brinckmann ist Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

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