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Transparenz und Fairness im Wettbewerb

27.03.20143 Min. Kommentar schreiben

Transparenz und Fairness sind Grundlagen des Architektenwettbewerbs. Es muss für jeden klar und nachvollziehbar sein, was der Auslober will, wie er in beschränkten Wettbewerben die Teilnehmer auswählt und nach welchen Kriterien die Gewinner gekürt werden. Die Teilnehmerauswahl in beschränkten Verfahren ist ein besonders heikler Punkt. Am besten ist es natürlich, wenn es diese Auswahl gar nicht gibt, weil der Wettbewerb offen ist. Viele Auslober fürchten aber eine nicht mehr handhabbare Flut von Einreichungen. Und sie wollen, auch wenn das aus unserer Sicht oft nicht gerechtfertigt ist, dass nur Büros mit einem bestimmten Hintergrund an Erfahrungen und Kapazitäten die Chance auf Gewinn und Auftrag erhalten. Das hat dazu geführt, dass die Zahl der offenen Wettbewerbe gering und die Zahl ihrer Teilnehmer umso größer geworden ist.

Ein Wettbewerb mit Hunderten von Entwürfen ist aber auch gegenüber den Teilnehmern nicht fair: Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers ist minimal, Architektenarbeit in immensem Umfang ist vergeblich geleistet. Könnte nun der Andrang in jedem Wettbewerb sinken, gäbe es mehr offene Verfahren? Mit dem Vorschlag beißt man leider bei fast allen Auslobern auf Granit – siehe oben. Die von ihnen gern praktizierte Vorauswahl nach Bürogröße, Umsätzen und Erfahrungen mit der jeweiligen Bauaufgabe mag formal transparent sein. Sie hat aber zu einer einseitigen Betonung formaler Kriterien geführt und ist nicht fair, weil sie Newcomern keine Chance lässt. Also sind Wege vonnöten, auch beschränkte Verfahren stärker für jüngere und kleinere Büros zu öffnen. Dies können Lostöpfe sein. Weit besser ist es aber, wenn die Vorauswahl nach der zentralen Qualität vorgenommen wird, die in Wettbewerben gefragt ist: der Entwurfsqualität der Bewerber.

Hierzu haben sich in Bremen der Senat, die Architekten- und die Ingenieurkammer auf ein „Bremer Modell“ geeinigt, das in einen VOF-Leitfaden des Senats eingeflossen ist. Der Kerngedanke: Es gibt keine abstrakte, von Art und Größe der einzelnen Bauaufgabe unabhängige Qualifikation eines Büros – oder, wie es im Leitfaden heißt: „Der konkrete Inhalt der Eignung ergibt sich immer nur im Zusammenhang mit dem speziellen Vergabeverfahren.“ Das bedeutet gerade für kleinere Verfahren und für relativ häufige Bauaufgaben wie etwa Schulen oder Kindertagesstätten, dass auch kleinere, nicht auf eine Bauaufgabe spezialisierte Büros grundsätzlich geeignet sind.

Sind dann Bewerber für den Wettbewerb auszuwählen, reichen sie im Präqualifikationsverfahren Arbeitsproben ein: vollendete Projekte, Wettbewerbsbeiträge oder andere qualifizierte Entwürfe. Diese werden von einem Auswahlgremium beurteilt, das sich aus Vertretern des Auslobers und des Bauressorts sowie aus qualifizierten Architekten zusammensetzt. Zwar sind die Arbeitsproben nicht anonym. Aber Größe und Heterogenität des Gremiums gewährleisten, dass subjektive Ab- oder Zuneigung kein entscheidendes Gewicht gewinnt. Nach diesem Verfahren wurde zum Beispiel im Wettbewerb für das Forschungszentrums EcoMaT aus 60 Bewerbern ein buntes Spektrum von 15 Teilnehmern ausgewählt. Auch weitere Auswahlverfahren nach dem Bremer Modell haben sich bewährt. Manchen Auslobern mag ein solches Modell zunächst aufwendiger erscheinen als das reine Abarbeiten formaler Kriterien. Aber es ist ein Beitrag zur transparenteren Bewerber-Auswahl und führt meines Erachtens zu besseren Wettbewerbsergebnissen.

Michael Frenz, Präsident der Architektenkammer Bremen.

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