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Vier Jahre sind das Minimum!

Für eine Mitgliedschaft in der Kammer NRW werden mindestens acht Semster Studium vorausgesetzt.

01.03.20093 Min. Kommentar schreiben

Vier Jahre sind das Minimum! Mit dieser Kernaussage lässt sich eine langjährige Diskussion zusammenfassen, die von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen intensiv mit Politikern, der Landesregierung und den Hochschulen in NRW geführt wurde. Mit der jüngsten Novellierung des Baukammerngesetzes in unserem Bundesland ist uns Ende 2008 der Durchbruch gelungen. Seit dem Jahreswechsel gilt für Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner einheitlich die Regelung: Vier Jahre Studium sind das Minimum, um in die Architektenliste beziehungsweise die Stadtplanerliste der Kammer Nordrhein-Westfalen eingetragen werden zu können. Eine politische Weichenstellung, die Vorbilder in einigen anderen Bundesländern hat, die aber auf viele weitere, in denen noch keine Mindeststudiendauer festgelegt wurde, hoffentlich politische Strahlkraft entfalten kann.

Seit Jahren haben wir in NRW darum gekämpft, die Eintragungsvoraussetzungen, die für Architektinnen und Architekten gelten, für alle Kammermitglieder einheitlich zu gestalten. Unser Ziel war, einen Mindeststudienumfang von acht Semestern zu definieren. Immer wieder wurde dabei in politischen Debatten die Frage erörtert, ob ein kürzeres Studium nicht auch ausreichen könne, um die zur Ausübung des Berufes notwendigen Inhalte zu erlernen und um zugleich den jungen Leuten Raum für den persönlichen Reifungsprozess zu belassen. Diese Frage ist gegenwärtig – mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses – von hoher Aktualität und Brisanz.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Anforderungen, die heute an Architekten und Innenarchitekten im Berufsalltag gestellt werden, im Vergleich zu früheren Jahrzehnten deutlich gewachsen sind. Wer verfolgt, in welch rasantem Tempo sich die technischen Möglichkeiten, die ökologischen Anforderungen und die juristischen Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen in Deutschland entwickelt haben, kann die gestellte Frage nur mit einem klaren „Nein“ beantworten. Nein, ein Studium von weniger als acht Semestern kann nicht für die verantwortungsvolle Aufgabe qualifizieren, die mit dem Führen des Titels „Architekt/-in“ verbunden ist. Eine Einschätzung, die im Übrigen von Hochschullehrern geteilt wird. In NRW sind bereits mehrere Studiengänge der Fachrichtung Architektur aufgebaut worden, die einen Achtsemesterbachelor anbieten.

Vier Jahre sind das Minimum! Die Festlegung, dass auch Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner nur werden kann, wer sein Fach über acht Semester intensiv studiert hat, bedeutet nicht nur eine Steigerung der Qualifikation und der Kompetenzen der künftigen Absolventinnen und Absolventen. Die neue Vorschrift des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes bedeutet insgesamt perspektivisch eine Aufwertung für die drei Fachrichtungen.

In dieser Ausgabe 3/09 des Deutschen Architektenblattes stehen die Innenarchitektinnen und Innenarchitekten im Fokus. Die Beiträge machen deutlich, wie vielfältig, anspruchsvoll und verantwortungsvoll die Aufgaben sind, mit denen sie konfrontiert werden. Ein umfassendes Studium hilft nicht nur dabei, die Qualität der Berufsausübung zu sichern. Es ist auch ein starkes Argument dafür, dass der Titelschutz, den Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner genießen, eine gute gesetzliche Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes ist.

Hartmut Miksch,  Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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