DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Interview

Wie weit ist der digitale Bauantrag?

Bund, Länder und Kommunen kooperieren bei der Digitalisierung – teilweise. Das macht es für Architekturbüros nicht einfacher. Es geht zwar langsam voran, aber bei den nächsten Schritten ist Vorsicht geboten. Sonst übernehmen Architekturbüros die Digitalisierungsarbeit für die Behörden, so Matthias Pfeifer im Interview.

Von: Lars Klaaßen
Lars Klaaßen kam vom Geschichts- und Germanistikstudium zum Journalismus. Historische...

11.09.20246 Min. Kommentar schreiben

Einen Bauantrag digital einreichen? Das ist möglich, wird je nach Bundesland und Kommune aber unterschiedlich gehandhabt.
Thapana Onphalai/iStockphoto

Herr Pfeifer, Was ist der Stand der Dinge beim digitalen Bauantrag?

2017 hat der Bund das Onlinezugangsgesetz beschlossen. Danach müssten bis Ende 2022 mehr als 500 Verwaltungsvorgänge für die Bürger online zu erledigen sein. Einer dieser Vorgänge ist der Bauantrag. Hier hat also der Bund die Kommunen oder Landkreise dazu verpflichtet diese Möglichkeit zu schaffen. Allerdings gibt es keine Sanktionen, wenn Sie es nicht tun – und das ist weithin der Fall. Natürlich stellt diese Anforderung für die Kommunen eine große Herausforderung dar. Daher unterstützen die Bundesländer ihre Kommunen, indem sie Portal- oder Plattformlösungen bereitstellen, über die die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen könnten. Das ist aber auch nicht alles fertig.

Aber es gibt doch sicher auch Fortschritte?

Der Bund hat über das Efa-Prinzip – „Einer für alle“ – dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Federführung für die Entwicklung eines Portals gegeben und dies auch finanziert. Diese Lösung können andere Bundesländer übernehmen. Dies geschieht in vielen aber nicht in allen. Innerhalb der Länder nehmen auch nicht alle Kommunen dieses Angebot war. Insbesondere größere Städte hatten zum Teil schon zuvor eigene Lösungen entwickelt und implementiert. Wie gesagt liegen Verantwortung und Hoheit nicht beim Bund, auch nicht bei den Ländern, sondern bei jeder einzelnen Kommune oder dem Landkreis. Wir haben es also mit einer äußerst heterogenen Landschaft zu tun.

Ist der digitale Bauantrag verpflichtend oder nicht?

In der Regel ist die digitale Einreichung ein Angebot und keine Pflicht. In Hamburg ist er allerdings seit diesem Jahr verpflichtend. Einreichen auf Papier ist dort nichtmehr möglich. Ich finde das gut. Schließlich dient der digitale Bauantrag der Digitalisierung und damit Modernisierung und Rationalisierung unserer Verwaltung. Das sollte man konsequent durchziehen. Wenn eine Verwaltung parallel die Bearbeitung auf Papier aufrechterhalten muss, dient das gewiss nicht der Rationalisierung.

Wie funktioniert der Digitale Bauantrag konkret?

Auf absehbare Zeit hat der digitale Bauantrag noch nichts mit BIM zu tun. Es werden schlicht als Anlagen zum Bauantrag PDF eingereicht. Der eigentliche Antrag ist im konventionellen Verfahren ein Formular, das von der Bauherrschaft und Architekt oder Architektin unterschrieben wird. Im digitalen Verfahren wird dies durch die unterschiedlichen Antragsassistenten ersetzt. Das eigentliche Hochladen der Anlagedateien übernimmt meist der Architekt oder die Architektin. Sie werden dadurch zwar nicht zum Antragstellenden. Doch hieran hängen wichtige rechtliche Fragestellungen der Autorisierung und Authentifizierung.

Wie lässt man sich autorisieren?

Autorisierung bedeutet hier, die Ermächtigung durch die Bauherrschaft, die Unterlagen hochzuladen. In der Regel muss diese Autorisierung außerhalb des eigentlichen Verfahrens im bilateralen Verhältnis zwischen Bauherrschaft und Architekt oder Architektin erfolgen.

Und was ist der Unterschied zur Authentifizierung?

Beim Hochladen muss ja sichergestellt sein, dass dies durch diejenigen geschieht, die dazu autorisiert sind. Die im Juli verabschiedete Novelle des Onlinezugangsgesetzes sieht mittelfristig für die Authentifizierung von Einzelpersonen die BundID und für Unternehmen das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat vor. Allerdings wird dies erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren verbindlich. Bis dahin können auch andere Authentifizierungsmethoden angewandt werden. So lange muss es aber nicht dauern. NRW hat bereits jetzt die entsprechende Landeslösung abgeschafft und in die BundID überführt.

Matthias Pfeifer vor weißer Ziegelwand

Matthias Pfeifer, Architekt BDA, ist Senior Partner bei RKW Architektur+, im Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und im Vorstand der BIMAllianz.
Markus Luigs

Wie wird dabei sichergestellt, dass nur Kammermitglieder Anträge stellen?

Die Architektenkammern haben die bundesweite Auskunftsstelle der Architekten und Ingenieure etabliert, kurz: „di.BAStAI“ (mehr dazu lesen Sie in einem weiteren Interview, die Redaktion). Behörden können dort digital und in Echtzeit Auskunft über den Status fast aller Planenden erhalten, die Mitglieder in einer der Architektenkammern sind. di.BAStAI lässt sich auch automatisiert in die entsprechende behördenseitige Verwaltungssoftware zur Bauantragsprüfung einbinden.

Brauchen Architekturbüros eine spezielle Software?

Gelegentlich verlangen die Behörden digitale Unterschriften. Dafür braucht es tatsächlich spezielle Software (siehe unten, die Reaktion). Eigentlich sollte es das aber nicht mehr geben. Wenn die Länder ihre Hausaufgaben gemacht und die Schriftformerfordernis im Landesecht abgeschafft haben, sollten die gerade genannten Autorisierungs- und Authentifizierungsmethoden reichen. Ich hoffe, dass sich das so durchsetzen wird.

Ist denn ein PDF hochzuladen wirklich digital?

Pfeifer: Wenn dereinst der modellbasierte digitale Bauantrag kommt, wird das wahrscheinlich anders aussehen. Das Ziel dabei ist ja, Teile der Bauantragsprüfung zu automatisieren, also zum Beispiel die Prüfung von Fluchtwegelängen oder die Größe von Belichtungsflächen. Das wird Anforderungen an die Eigenschaften der Modelle stellen. Hierzu sind bereits entsprechende Modellierungsrichtlinien im Gespräch. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die Relation von Aufwand und Nutzen stimmt.

Sie befürchten also mehr Arbeit für Architekturbüros, damit Behörden weniger Arbeit haben?

Es würde ja keinen Sinn machen, wenn der Modellierungsaufwand auf Seiten der Planenden stärker ansteigt, als der Prüfaufwand der Prüfenden zurückgeht. Es muss uns klar sein, dass der Vorteil all dieser Modernisierungen auf Seiten der Behörden liegen muss. Die gilt es zu digitalisieren, nicht die Planenden, die sind schon digitalisiert. Ob wir unsere PDF nun unmittelbar bei der Behörde hochladen oder im Copyshop, der die Pläne druckt, macht für uns keinen riesigen Unterschied. Für die Behörden macht es aber einen Unterschied, ob sie einen Vorgang im Computer bearbeiten oder zwischen Aktendeckeln.

Aber was hätten Architekturbüros davon?

Die Baugenehmigungsgebühren für einen Modellbasierten Digitalen Bauantrag müssten abgesenkt werden, da er bei der Behörde ja leichter zu bearbeiten ist. Das gesparte Geld kann die Bauherrschaft dann an ihre Planenden weitergeben, die möglicherweise einen Mehraufwand durch den modellbasierten digitalen Bauantrag hatten. Der aktuelle Bearbeitungsstand der künftigen HOAI sieht jedenfalls den modellbasierten digitalen Bauantrag als besondere Leistung.


Anbieter für elektronische Signaturen

Vertrauensdienstanbieter für qualifizierte elektronische Signaturen, die eIDAS-konform sind, findet man über die Liste der EU, und über die Liste der Bundesnetzagentur. Auf beiden Listen sind folgende Vertrauensdienstanbieter für Deutschland verzeichnet, die unter anderem von Architekturbüros genutzt werden können.

Darüber hinaus gibt es viele private Software-Anbieter, unter anderem:

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Weitere Artikel zu:

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.