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Die zentrale soziale Frage

Die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Noch nie waren die Rahmen­bedingungen für Wohnungsneubau so günstig. Ein Kommentar von Bau-Staatssekretär Gunther Adler.

01.10.20183 Min. Kommentar schreiben

Von Gunther Adler

Die Wohnungsfrage ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Bund, Länder und Gemeinden haben gemeinsam mit den Partnern des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen auf dem Wohngipfel am 21. September in Berlin ein bedeutendes Maßnahmenpaket geschnürt. Damit sollen der Wohnungsneubau in Deutschland gestärkt und die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sichergestellt werden. Die Bundesarchitektenkammer war in die Vorbereitungen eng eingebunden und hat an diesem Maßnahmenpaket konstruktiv mitgewirkt, wofür ich meinen Dank aussprechen will. Jetzt geht es zügig an die konkrete Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden.

Noch nie waren die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau so günstig. Die Bundesregierung stellt in dieser Legislaturperiode allein für den sozialen Wohnungsbau, für das Baukindergeld, für das Wohngeld und für die auf Rekordniveau fortgeführte Städtebauförderung mehr als 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird der frei finanzierte Mietwohnungsbau im bezahlbaren Mietsegment durch eine steuerliche Sonderabschreibung, die sogenannte „Sonder-AfA“, gefördert. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen, rückwirkend zum 1. September 2018. Mit dieser Sonderabschreibung werden auch solche Wohnungen gefördert, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden neu hergestellt worden sind – wie etwa Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum.

Bundeseigene Grundstücke werden verstärkt den Kommunen zu vergünstigten Bedingungen zum Kauf angeboten. Ziel ist eine schnelle Bebauung mit bezahlbaren Wohnungen. Wir haben dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Verbilligungsrichtlinie entsprechend angepasst. Neben der eigenen Bautätigkeit haben die Kommunen jetzt auch die Möglichkeit, beim Verkauf an private Dritte (zum Beispiel Wohnungsbauinvestoren) die Verbilligung ohne Rückzahlungspflicht weiterzugeben. Voraussetzung ist, dass die öffentliche Aufgabe, beispielsweise der Bau von Sozialwohnungen, erfüllt wird.

Wir werden auch den Mitarbeiterwohnungsbau verstärken. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran und wird in den kommenden Jahren neben dem Erwerb von Belegungsrechten auch wieder selbst als Bauherr auftreten. Die Koalition hat sich auf ein Mietrechtspaket geeinigt, das unterschiedliche Maßnahmen berücksichtigt und einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern sicherstellt. Mit einer Wohngeldreform 2020 sollen auch das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. Zusammen mit Ländern und Kommunen werden wir uns im Rahmen der Städtebauförderung gezielt für die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen einsetzen.

Mit der mittel- bis langfristigen Verbesserung der Baulandbereitstellung befasst sich die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, die unter Mitwirkung der Regierungsfraktionen, von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie Partnern des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen am 4. September ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie will ihre Ergebnisse bis zum Sommer 2019 vorlegen.

Der Bund ist gut gerüstet. Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime bauen. Der Wohngipfel war hierfür ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Meilenstein.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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