Sie kennen das Szenario: Eine Gruppe kommt für mehrere Tage an einem ausgewählten Ort zusammen, die Türen schließen sich und es wird intensiv im Team gearbeitet – man geht in Klausur. Was sich in Politik und Industrie bewährt hat, ist auch auf Kammerebene lange etabliert.
Unlängst lud die Bundesarchitektenkammer ihren Vorstand zur Klausurtagung nach Magdeburg ein. Als frisch gewählte Präsidentin der Architektenkammer Thüringen hatte ich das Glück, unmittelbar nach meiner Wahl als „Neue“ dieser vermeintlich elitären Gemeinschaft beiwohnen zu dürfen. Doch mein Unbehagen, auf ein abgehobenes Gremium zu treffen, war vollends unbegründet. Sehr herzlich wurde ich durch das BAK-Präsidium und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landeskammern begrüßt.
Wie sieht die Architektenkammer der Zukunft 2030 aus?
Thema der diesjährigen Klausurtagung war die „Kammer der Zukunft“ und die Frage, wie eine „Kammer 2030“ als moderner Dienstleister und Akteur aussehen kann. Um es vorwegzunehmen: Gerade Struktur und Wesen der Architektenkammer müssen gezielt genutzt werden, um den Berufsstand fit für gegenwärtige und künftige Herausforderungen zu machen. Gleichwohl erfordert der vor uns liegende Transformationsprozess sehr viel Agilität, Dynamik und Anpassungsfähigkeit – und vor allem: aktive Mitglieder!
Im BAK-Vorstand begegnet man sich auf Augenhöhe. Die Aufgaben werden uneitel und praxisnah besprochen, schließlich haben die Kammern allesamt ähnliche Probleme und verfolgen gleiche Ziele. Kluge Haltungen sind gefragt, gegenseitige Unterstützung muss diskutiert und Akzente müssen gesetzt werden.
Harmonisierung der Strukturen
Die Zukunft des Kammerwesens beschäftigt uns in Thüringen seit vielen Jahren: Der demografische Wandel ist spürbar, die Mitgliederzahlen stagnieren und die Kosten steigen. Um „kleine“ Kammern zu stärken und zukunftsfest zu machen, ist es wichtig, über Landesgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, Synergien zu nutzen und Kammerpartnerschaften einzuführen. Nur gemeinsam kann es gelingen, das stetig wachsende Aufgabenspektrum wahrzunehmen und attraktive Dienstleistungen anzubieten.
Eine Aufgabe für alle Landeskammern ist die stärkere Harmonisierung der Strukturen: Ein einheitliches Eintragungsrecht oder der gleiche Umgang mit Fortbildungsstunden beispielsweise würde ihre Attraktivität für Mitglieder wie für Absolventinnen und Absolventen deutlich erhöhen. Die Flexibilität würde steigen und bürokratische Hürden würden verringert.
Privileg der Selbstverwaltung
Unterm Strich ist die Zukunft der Architektenkammern aber vor allem mit dem Engagement im Ehrenamt und mit Teilhabe verknüpft. In einer Zeit, in der sich die Branche rasant weiterentwickelt und immer komplexere Anforderungen an Planung und Bau gestellt werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitglieder eine aktive Rolle einnehmen, um die Qualität und Integrität der Branche zu gewährleisten – und niemand anderes.
Nur so ist es möglich, eine breite Palette von Kompetenzen und Erfahrungen in die Selbstverwaltung einzubringen. Die Bedeutung des Ehrenamts liegt dabei nicht nur in der Mitgestaltung der Berufsregulierung, sondern auch in der Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit.
Angesichts der globalen Herausforderungen sind die Logik und die Funktionsweise des Kammerwesens aktueller denn je. Wir sollten die Chancen nutzen, die mit dem Privileg der Selbstverwaltung und seiner gesellschaftlichen Bedeutung verbunden sind.
Ines M. Jauck, Präsidentin der Architektenkammer Thüringen
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