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Wenn über energiesparendes und klimagerechtes Planen und Bauen gesprochen wird, richtet sich der Blick in der Regel in die Zukunft – und damit auf den Neubau. Im Vergleich zum Gebäudebestand in unserem Land macht der Neubau aber nur etwa ein Prozent aus. Wer die Klimaschutzziele, die sich unsere Gesellschaft vorgenommen hat, erreichen will, muss den Altbestand in den Griff bekommen.
Glücklicherweise setzt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November in Kraft treten wird, dabei richtige Akzente: Zunächst kommt es zu keinen (weiteren) Verschärfungen im Bereich des zulässigen Energieverbrauchs. Das halte ich angesichts der Notwendigkeit, rasch zusätzlichen bezahlbaren Wohnungsbau zu realisieren, für einen akzeptablen Kompromiss.
Auch bin ich sehr froh darüber, dass sich unsere Forderung, den Fokus weg vom Einzelbauwerk hin zum Ensemble und zum Quartier zu lenken, im neuen GEG niedergeschlagen hat. Dabei ist die gemeinsame Wärmeversorgung der erste Schritt. Auch der Gedanke, dass sich verschiedene Einzelobjekte mit unterschiedlichen Effizienzklassen in der Summe als klimafreundlich darstellen können, findet sich nun in einer bis Ende 2025 befristeten Innovationsklausel. Das ist der notwendige Mut zum Experiment, den es braucht, um konzeptionell neue Wege zu gehen, auf denen wir ein deutliches Stück vorankommen werden. Ich hoffe, dass dieses Prinzip auch über diesen Zeitraum hinaus ausgebaut und weiterentwickelt werden kann.
In den letzten Jahren hat sich in der Praxis gezeigt, dass das energieoptimierte Bauen im Bestand weniger über Auflagen als vielmehr über Anreizsysteme durchzusetzen ist. Will die Bundesregierung also deutliche Fortschritte bei der Sanierung des Bestandes erzielen, ist es ratsam, weitere Förderanreize zu setzen. Hier ist der Bund mit seinem (Vor-Corona-)Klimapaket und der Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 1,5 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro auf dem richtigen Weg.
Unser Gebäudebestand steckt voller (grauer) Energie! Investitionen in unsere Infrastruktur stützten nicht nur die Planungs- und Bauwirtschaft in schwierigen Zeiten, sondern tragen auch zu einer langfristigen Reduktion des Energieverbrauchs im Bestand in erheblichem Maße bei. Wir müssen deshalb immer wieder darauf drängen, dass der Bund die Mittel der umfangreichen Konjunkturbelebungspakete zu einem spürbaren Teil gezielt in die Sanierung unserer Infrastruktur und des Gebäudebestandes lenkt.
Wir Architektinnen und Architekten sind gefordert, die Klimaschutzdiskussion weiterzuführen und für unsere Arbeit zu operationalisieren. Dazu bleiben wir mit den Gesetz- und Verordnungsgebern auf Bund- und Länderebene im Gespräch, dazu müssen wir aber auch tagtäglich im Dialog mit unseren Auftraggebern und Bauherren beitragen. Wir sollten das Thema des klimagerechten Planens und Bauens nicht nur aus gesellschaftlicher Verantwortung und als professionelle Herausforderung annehmen. Es geht auch darum, dass wir uns in diesem Aufgabenbereich deutlich positionieren und als zentrale Ansprechpartnerinnen und -partner wahrgenommen werden.
Die Zukunft liegt im Bestand. Das gilt für unsere Auftragslage, vor allem aber für die in den Bauwerken gebundene „graue Energie“ und für den kulturellen Wert unserer gebauten Umwelt. Nutzen wir das neue GEG, um diese Botschaft breit zu kommunizieren – und um dieser Aufgabe mit Freude, Verantwortung und kreativer Energie nachzukommen!
Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
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