Auf die Frage, was ich beruflich mache, habe ich lange Zeit gelogen, in dem ich kurz und knapp antwortete: „Ich bin Architekt“. Das hat genau genommen nicht gestimmt, da ich lediglich einen abgeschlossenen Master of Engineering im Bereich Architektur hatte. Doch für mein Umfeld habe ich es oft so abgekürzt.
Jetzt halte ich die Urkunde jedoch endlich in der Hand. Seit dem 20. Juli 2023 bin ich vollwertiges Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, darf nun an deren Wahlen teilnehmen, darf Bauvorlagen einreichen, zahle ins Versorgungswerk für meine Altersversorgung ein. Vor allem habe ich nun endlich das Ziel erreicht, dass ich seit meinem Studienstart 2011 erreichen wollte – „Architekt sein“.
Ein kleiner Unterschied mit großer Tragweite
„Architekt“ und „Architektin“ sind geschützte Berufsbezeichnungen, ähnlich wie Ärztin oder Anwalt. Nur dem Berufsstand angehörige Personen dürfen diesen Titel führen. Dass es diese Regelung bei Architekt:innen gibt, wissen viele nicht, selbst in unserem eigenen Berufsfeld. Den Unterschied macht dabei die Eintragung in das Berufsverzeichnis bei einer der 16 Architektenkammern in Deutschland.
Was macht den Unterschied?
Neben dem eigentlichen Studium ist eine zweijährige Berufspraxis notwendig, oftmals sind auch weitere Fortbildungen für die vollwertige Eintragung erforderlich. Dies gewährleistet, dass alle eingetragenen Architekt:innen nicht nur theoretisch wissen, wie etwas funktioniert, sondern auch praktisch in alle Leistungsphasen der Architekt:innen einen Einblick haben und dort tätig waren.
Auch das Studium wird beim Eintragungsprozess noch einmal genau durchleuchtet und geprüft, ob die notwendigen Inhalte darin enthalten sind. Denn es gibt immer mehr Studiengänge die mehrere Themen beziehungsweise Berufe verbinden, in denen aber möglicherweise zu wenig Architekturinhalte auf dem Lehrplan standen, um die Vorgaben der Kammern zu erfüllen.
Bezeichnung „Architekt“: Ist der Unterschied so wichtig?
Ja. Durch die Kammern verwalten und kontrollieren sich Berufsstände selbstständig auf Grundlage von Gesetzen eigens für diese Kammern. Man muss sich nur vorstellen, was passieren würde, dürfte sich jede:r Arzt oder Ärztin nennen. Es ist nicht nur eine Barriere sondern auch eine Absicherun. Personen, die dem Berufsstand schaden, können ausgeschlossen werden.
Der Unterschied zu anderen freien Berufen wie Steuerberater:in, Ärzt:in, Anwält:in oder Architekt:innen ist, dass wir keinen geläufigen Begriff für diejenigen haben, die in den Architekturbüros arbeiten, jedoch nicht eingetragen sind. Mit der Bezeichnung „Juniorarchitekt“ und „Juniorarchitektin“ schließen zumindest einige Architektenkammern gerade die Lücke zwischen Studienabschluss und Kammereintragung. Doch für die vielen, die sich gänzlich gegen eine Kammereintragung entscheiden, fehlt noch ein prägnanter Begriff.
Fabian P. Dahinten ist Architekt, studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt, engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+ und ist Sprecher der Nachwuchsmitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Die Nachwuchs-Kolumnen des DAB schreibt ein junges Team, weitere Autor:innen sind Johanna Lentzkow, Lorenz Hahnheiser und Luisa Richter.
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