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Abschottungen im Holzbau

30.07.20201 Min. Kommentar schreiben


Mit der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) wurde im Oktober 2020 die bauordnungsrechtliche Grundlage für mehrgeschossige Holzbauten bis zur Gebäudeklasse 5 geschaffen. Darin sind auch Regelungen für Leitungsabschottungen zum Einbau in Wände und Decken in Massivholzbauweise bis F 90 enthalten. Auf diese bezieht sich die neue Broschüre „Conlit Brandschutz Holzbauteile“ von Rockwool. Anhand von technischen Zeichnungen werden darin die „Conlit“-Brandschutzsysteme des Herstellers für den Holzbau in den Ausführungen von R-30- bis R-90-Abschottungen für Versorgungsleitungen dargestellt. Enthalten sind außerdem Ausführungen für brennbare Abwasserleitungen in Brettsperrholzdecken mit und ohne Kapselkriterium. Die Conlit-Systeme verfügen über allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, die Anwendbarkeitsnachweise auf brennbare Abwasserrohre sind beantragt. Die Broschüre ist downloadbar unter: rockwool.de.

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