Boon Edam bietet für seine Karusselltüren und Zugangslösungen auch eine biometrische Gesichtserkennung an. Die Software registriert das Gesicht einer herannahenden Person aus circa 2,50 Metern Entfernung und entscheidet über die Zutrittsberechtigung. Staus bei hohem Personenaufkommen zu Stoßzeiten lassen sich so effektiv verhindern. Das Zutrittskontrollsystem kann im Nachhinein in Türanlagen des Herstellers integriert oder im Idealfall direkt beim Bau miteingeplant werden. Beides erfordert aufgrund des Datenschutzes eine vorausschauende Planung. Um hierbei alle Aspekte umfassend zu klären, berät Boon Edam Interessenten ausführlich. Die Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland erlaubt keine biometrische Überwachung; nur wer ausdrücklich einwilligt, darf per Gesichtserkennung authentifiziert werden. Beschäftigte können deshalb auf Wunsch weiterhin auch mit einer Zugangskarte das Gebäude betreten. Laut Boon Edam können Bedenken meist gemeinsam mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern ausgeräumt werden. Weitere Info unter: www.boonedam.de
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