Intransparentes Vergabeverfahren: Eine Rüge lohnt sich
Eine aktuelle Entscheidung zeigt, dass die Regelungen der VgV einen wirksamen Rechtschutz gegen Willkür und Ungleichbehandlung bieten.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Eine aktuelle Entscheidung zeigt, dass die Regelungen der VgV einen wirksamen Rechtschutz gegen Willkür und Ungleichbehandlung bieten.
Was müssen Vergabestellen beachten, wenn etwa ein Planungsbüros bei einer Ausschreibung beraten hat und dann selbst teilnehmen möchte?
Besteht für einen Platz Urheberrecht? Und wenn ja, ist eine Verletzung gerechtfertigt, wenn die Platzgestaltung ihren Zweck verfehlt?
Für welche Bundesländer, für welche Art Gebäude und ab wie vielen Wohnungen gilt das Umwandlungsverbot?
Planungsbüros können ohne großen Aufwand ihr Honorar schützen. Worauf dabei zu achten ist und wo Risiken lauern.
Welche Bundesländer haben eine PV-Pflicht? Und gilt sie auch für Wohngebäude, Bestandsbauten oder Parkplätze? Ein Überblick.
Bei beweglichen Bauteilen wie Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen gilt Kaufrecht. Was heißt das für Mängelrechte, Zahlungs- und Prüfpflichten?
Wann ist ein Abhilfeverlangen berechtigt, wie wird es gestellt, wo sind Risiken? Und welche Aufgaben haben Architekten dabei?
Zu welcher Risikostufe gehört Architektur-KI? Was gilt für Urheberrecht und Haftung? Es gibt gute Nachrichten – und einiges zu klären.
Entscheiden sich Auslober für eine Vergabe nach den RPW, sind diese bindend – inklusive einer Beteiligung der Architektenkammern.