Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege hinzuweisen. Das beschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem klagenden Ehepaar, dessen Fenster aufgrund falscher Pflege verfault waren und das daraufhin seinen Architekten verklagt hatte. Der Architekt, so die Auffassung der Richter, hätte seine Bauherren darüber aufklären müssen, dass die Kiefernholzrahmen regelmäßig einen Schutzanstrich benötigen. Weil er dies versäumt hat, haftet er für den Schaden in Höhe von mehr als 14.000 Euro. (OLG Koblenz, 5 U 297/11)
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