DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Technik

BIM von Juristen – für Architekten

Ein neues Buch zum Thema BIM ist erschienen – von Juristen für Architekten.

31.12.20162 Min. Kommentar schreiben

Text: Florian Hartmann

Themen der Leistungsbeschreibung von BIM-Leistungen, die BIM-Koordination, das Verhältnis von BIM und HOAI, die Haftung beim BIM-Einsatz sowie die Fragen der Datenhoheit, des Datenschutzes und der Urheberrechte. Die Verfasser zeigen, dass die HOAI der Vereinbarung der BIM-Planungsmethode nicht entgegensteht. Mithin ist das Planen mit BIM grundsätzlich vom Anwendungsbereich der HOAI umfasst. Soweit Grundleistungen nach den Leistungsbildern der HOAI mittels der BIM-Planungsmethode bearbeitet werden, sind deshalb die Mindest- und Höchstsätze maßgeblich. Allerdings lassen sich auch zahlreiche Besondere Leistungen generieren, die gesondert vergütet werden können, etwa digitale Bestandserfassungen, digitale Raum- und Funktionsprogramme, Termin-(Ablauf-)Modelle, As-Built-Modelle und Modelle für das Facility-Management.

Auch das Kapitel „Haftung beim BIM-Einsatz“ liefert praxisnahe Aussagen: So erfordert BIM keine Anpassung gesetzlicher oder vertraglicher Haftungsregelungen, jedoch eine detaillierte vertragliche Definition der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, der Projektabläufe, der technischen Voraussetzungen, der Planungsziele sowie des Detaillierungsgrads der Planungen. BIM kann eine Reduzierung von Haftungsfällen möglich machen und helfen, Planungs-fehler frühzeitig aufzudecken und zu korrigieren. Allerdings erleichtert BIM auch bei mangelhaften Leistungen des Architekten den Nachweis und die Durchsetzung von Haftungsansprüchen.

Weiterhin arbeitet das Buch heraus, dass die Sicherstellung der Datenhoheit eine der zentralen Fragen bei der Umsetzung eines BIM-Projektes ist. Urheberrechtlich kann das Gebäudemodell nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sein. Auch an dieser Stelle wird deutlich: Das digitale Planen findet in aller Regel innerhalb derselben rechtlichen Rahmenbedingungen statt wie das analoge Planen.

Klaus Eschenbruch, Stefan Leupertz (Hrsg.): BIM und Recht. Werner Verlag Köln 2016, 396 Seiten, 58 Euro

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.