Verlässlich gestrichen
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt
Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungsunterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag geregelt werden
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Nachbarschaften, Nutzungen und den Außenbereich
Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken
Flüchtlingsunterkünfte können jetzt oft auch dort entstehen, wo das Bauplanungsrecht dies bisher nicht zuließ
Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Bauplanungsrecht.
Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.
Wer gegen Bau- und Sicherheitsrecht verstößt, muss mit teils massiven Sanktionen rechnen.
Aktuelle Urteile und Beschlüsse zum Thema Bestandsschutz, aufbereitet von Richter Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Wann Bauwerke und ihre Änderung Bestandsschutz genießen – auch wenn die Bauakten längst verschwunden sind
Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.
Inwieweit kann der Bauherr dem Architekten aufgeben, die „Gebäudegesundheit“ sicherzustellen?
Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.
Im unbeplanten Innenbereich ist die Genehmigung eines Vorhabens oft ungewiss. Doch diverse Anhaltspunkte bringen mehr Klarheit.
Wann müssen Bauherren selbst für Schallschutz sorgen? Neues vom Bundesverwaltungsgericht zur “architektonischen Selbsthilfe“.
Die ungünstige neue Steuerregel für Abschlagszahlungen gilt erst ab 2015 und noch nicht mit voller Wirkung – Folge einer erfolgreichen Intervention der Architektenkammern bei den Finanzministerien.
RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.
Architekten müssen für ihre Bauherren nicht permanent persönlich ansprechbar sein. Um stringent und zielführend zu arbeiten, dürfen sie unsinnige Gesprächswünsche ablehnen.
Ein Bauvorbescheid kann vor Meinungsumschwüngen des Bauamtes, Nachbar-Anfechtungen und nachträglichen Änderungen der Sach- und Rechtslage schützen.
Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete
Bringt ein Mitarbeiter Erfahrungen aus einem früheren Job mit, dann kann sein jetziges Büro diese als Referenz in Vergabeverfahren einsetzen. So entschied jetzt die Vergabekammer Sachsen.
Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.
Das Vergaberecht kennt viele Verfahren; die Begriffe dafür sorgen jedoch oft für Verwirrung. Was manchmal zum Verwechseln ähnlich klingt, beschreibt ganz unterschiedliche Angebots- und Wettbewerbsformen. Die Bundesarchitektenkammer hat die einschlägigen Definitionen für die einzelnen Verfahren jetzt erläutert und in einer Übersicht zusammengefasst.
In Kostenvereinbarungen lauern große Risiken, die oft nicht versichert sind. Wenn möglich, sollten Klauseln im Architektenvertrag diese Risiken mindern
Architekten erschließen zunehmend auch gewerbliche Betätigungsfelder. Das hat Folgen für den Berufsstatus, für Haftung und Steuerpflicht.
Die Bundesregierung denkt daran, die VOF als eigenständiges Regelwerk abzuschaffen. Das klingt für manche Architekten zuerst nach einer guten Nachricht, doch Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, ist da anderer Meinung.