HOAI 2021 und ArchLG als Textausgabe mit Begründung
Die HOAI 2021 und das zugehörige ArchLG sind als Textausgabe mit Begründung als PDF verfügbar
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Die HOAI 2021 und das zugehörige ArchLG sind als Textausgabe mit Begründung als PDF verfügbar
Obwohl die Hürden für das baukünstlerische Urheberrecht ohnehin hoch sind, droht nun eine Schwächung durch die Politik
Bereits in einem frühen Planungsstadium lauern Haftungsrisiken. Wo sollten Architekten besonders sorgfältig sein?
Das Kostenrechtsänderungsgesetz beschert Sachverständigen nicht nur einen höheren Stundensatz.
Mit der geänderten HOAI wurden die Vertragsmuster für Planerverträge bei Bundesbauten angepasst. Die HOAI bleibt weiterhin maßgeblich.
Wie Architektenverträge seit Januar 2021 abgeschlossen werden, erklären die angepassten Orientierungshilfen der Architektenkammern.
Eine Folge der Corona-Krise kann ein Zahlungsausfall bei einem Auftraggeber sein. Wie Architekten das verhindern können.
Öffentliche Auftraggeber müssen nicht das niedrigste Angebot annehmen. Selbst wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
Die reformierte HOAI trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die BAK antwortet auf die wichtigsten Fragen
Ab dem 27. November müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch gestellt werden. Welche Standards und welche Ausnahmen gelten.