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Tücken des Handwerks

Aktuelle Urteile zum Vertrauen auf Bauausführende und zur Vertragsstrafe von Baufirmen

Schluss mit der Rechnung

Wer ein Honorar über den HOAI-Sätzen kassiert hat, muss noch nach Jahren mit einer Rückforderung rechnen

Grundlose Steuer

Die Mitglieder von Baugemeinschaften sollen oft auch auf ihre Baukosten Grunderwerbsteuer zahlen. Dem hat jetzt der Bundesfinanzhof eine Grenze gesetzt

Sehenden Auges am Abgrund gebaut

Wer von Tücken im Baugrund weiß und trotzdem ein Haus errichtet, kann bei späteren Schäden nicht allein den Architekten haftbar machen

Stillschweigend abgenommen

Eine Architektenleistung gilt in der Regel als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb bestimmter Fristen keine Mängel rügt

Honorar hochgestuft

Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen

Neue Leistung – neues Honorar

Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden

Stichtage für das Honorar

Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.

Erst planen, dann rechnen?

Bei der Planung privater Wohnhäuser müssen Architekten ihre Bauherren frühzeitig über die Kosten aufklären

Kleiner Blech-Verschlag gleicht dem Carport nicht

Wann besteht ein Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbaus für einen bei einem Orkan zerstörten Bau? Das hat das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert: Der Kläger begehrte die erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Carports nahe bei seinem im Außenbereich stehenden Wohnhaus.

Privilegierte Vorhaben im Außenbereich: In Ausnahmefällen nur mit Bebauungsplan

Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass - über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus - in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.

Kleine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet erlaubt

Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für ein ansonsten nicht zulässiges Vorhaben darf nur unter strengen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt insbesondere, dass die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Bausubstanz ausgetauscht – Schutz verwirkt

Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.

Einzelhandel: Backshop bei Discounter sprengt 800-Quadratmeter-Limit

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von „großflächigen Einzelhandelsbetrieben“ gelten besondere Anforderungen: Wenn sie sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).

Passiver Schallschutz erlaubt Wohnbau an Lärmquellen

Setzt ein Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen fest, zum Beispiel nicht öffenbare Fenster und künstliche Belüftung, dann ist dies ein geeignetes Mittel, um den Lärmkonflikt zwischen Wohnen und einer vorhandenen Lärmquelle auszuschließen.

Borussia-Fahne darf im Wohngebiet flattern

Kann ein Grundstückseigentümer sich gegen die Fahne eines Fußballvereins wenden, die sein Nachbar an einem Fahnenmast aufgehängt hat? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Arnsberg beschäftigt, nachdem der Betroffene vergeblich bei der Bauaufsicht deren Einschreiten verlangt hatte.

Privilegierte Nutzung aufgegeben – Gebäude gefährdet

Im Außenbereich kann die Aufgabe einer privilegierten Nutzung für den Fortbestand der Gebäude gravierende Folgen haben. Denn die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässigen Bauvorhaben, zum Beispiel solche, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Nr. 1) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen (Nr. 4, letzte Alternative), kommen allein wegen der geplanten Nutzung der baulichen Anlagen in den Genuss der Privilegierung.

Abnahme unverzichtbar

Die HOAI 2013 verschärft die Notwendigkeit, auch Architektenleistungen vom Bauherrn abnehmen zu lassen

Fußweg zum Honorar

Verkehrsanlagen als Bestandteil von Freianlagen sind unabhängig von der Zuordnung des Gesamtprojekts auf der Grundlage der Objektliste der Anlage 11 der HOAI 2013 gesondert zu betrachten.§ 38 HOAI Absatz 2 führt aus, dass die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen nicht anrechenbar sind – mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung. Diese Regelungen führen in der in der Praxis zu nicht geringen Unstimmigkeiten.

Mit Recht abreißen?

Wer Denkmäler erhalten, aber auch wer in ihre Substanz eingreifen will, muss einschlägige Vorschriften und Urteile kennen

Wieder mit Substanz

Die Honorargrundlagen für Planungen im Bestand sind in der HOAI neu geregelt – teilweise mit Rückgriff auf alte Regeln

Die Matrix als Black Box

Ein öffentlicher Bauherr dachte sich für eine Auftragsvergabe detaillierte Regeln aus, teilte sie aber den Bewerbern nicht vollständig mit. Das verstößt gegen das Vergaberecht

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