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Verpfuschte Pläne

Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen

Unter Brüdern

Ein Architekt gewann einen Wettbewerb, in dessen Preisgericht sein Bruder saß. Laut VOF durfte er gar nicht teilnehmen – nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München durfte er doch

Neue Partnerschaftsgesellschaft: Weniger Risiken

Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.

Unsichere Bank

Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.

Blick nach innen

Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.

Was ist neu in der HOAI?

Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge

Kein Schmerzensgeld für Urheber-Erben

Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...

Verträge, Kosten, Urheber

Was tun, wenn die neue HOAI in Kraft tritt? Wie kann die Neuregelung schon jetzt vertraglich vorbereitet werden?

Baugesetzbuch: Wendung ins Innere

Ohne Gegenstimme wurde im Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ verabschiedet. Ziel der Bauplanungsrechtsnovelle ist es, Stadtentwicklungsprozesse stärker auf die Zentren zu konzentrieren – weg von der „Grünen Wiese“.

Alter Vertrag, neue HOAI

Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.

Einschalig nonchalant

Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden

Neunmal klug

Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten

Altersvorsorge: Antrag bei jedem Jobwechsel fällig

Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neuerdings bei jedem Wechsel des Arbeitgebers und binnen drei Monaten gestellt werden. Auch wer innerhalb des gleichen Büros die Tätigkeit wechselt, sollte vorsichtshalber einen Befreiungsantrag stellen. Das ist die Konsequenz aus drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts.

Not durch den Code

Die neuerdings gültigen „Eurocodes“ für Statik-Berechnungen bringen zahlreiche Praxisprobleme: Mehraufwand ohne Honorar, Widersprüche zu anderen Regeln, Haftung und Fristen

Lohn für Sparsamkeit

Die HOAI setzt der Höhe von Prämien für Baukosten-Unterschreitungen keine Grenze.

Für fast alles verantwortlich

Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können

Honorar vom Auslober

Sollen schon in einer Bewerbung nach VOF außerhalb von Architektenwettbewerben Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt werden, muss der Auslober diese honorieren.

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