Verpfuschte Pläne
Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen
Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen
Ein Architekt gewann einen Wettbewerb, in dessen Preisgericht sein Bruder saß. Laut VOF durfte er gar nicht teilnehmen – nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München durfte er doch
Stadtplanern bringt die HOAI 2013 zeitgemäße Leistungsbilder und angemessene Honorarsätze
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu
Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.
Die neue HOAI erfordert mehr schriftliche Vereinbarungen. Eine Übersicht.
Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.
In VOF-Verfahren sind den Forderungen der Bauherren an die Bewerber Grenzen gesetzt.
Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.
Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge
Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...
Bei Baukostenüberschreitung haben Architekten gute Chancen, die Abweisung einer Klage zu erreichen.
Was tun, wenn die neue HOAI in Kraft tritt? Wie kann die Neuregelung schon jetzt vertraglich vorbereitet werden?
Ohne Gegenstimme wurde im Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ verabschiedet. Ziel der Bauplanungsrechtsnovelle ist es, Stadtentwicklungsprozesse stärker auf die Zentren zu konzentrieren – weg von der „Grünen Wiese“.
Architekten stöhnen oft über Vorschriften im Bebauungsplan. Doch Ausnahmen und Befreiungen sind möglich.
Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden
Honorarvereinbarungen unter den HOAI-Mindestsätzen sind nach einem Gerichtsurteil nachträglich schwerer anzufechten
Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten
Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neuerdings bei jedem Wechsel des Arbeitgebers und binnen drei Monaten gestellt werden. Auch wer innerhalb des gleichen Büros die Tätigkeit wechselt, sollte vorsichtshalber einen Befreiungsantrag stellen. Das ist die Konsequenz aus drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts.
Die neuerdings gültigen „Eurocodes“ für Statik-Berechnungen bringen zahlreiche Praxisprobleme: Mehraufwand ohne Honorar, Widersprüche zu anderen Regeln, Haftung und Fristen
Ein Urteil verdeutlicht die Grenze zwischen Umbauten und raumbildenden Ausbauten
Die HOAI setzt der Höhe von Prämien für Baukosten-Unterschreitungen keine Grenze.
Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.
Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können
Aktuelle Urteile über Honorare, Rechnungen und ihre Verjährung
Teilabriss und Ortsgebundenheit
Erforderliche Masse
Doppelhaushälfte, Spielhalle, Nebenanlage und Windfang
Sollen schon in einer Bewerbung nach VOF außerhalb von Architektenwettbewerben Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt werden, muss der Auslober diese honorieren.