Leistung bleibt Leistung
Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende
Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen
In Zukunft muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert und der Wert unserer Arbeit noch deutlicher gemacht werden
EuGH: verbindliche Mindest- und Höchstsätze unzulässig. Antworten der BAK auf die wichtigsten Fragen
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei Abweichungen von Bebauungsplänen die Rechte von Nachbarn gestärkt.
Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften
Wann ein Privatunternehmen per Zuschuss zum öffentlichen Auftraggeber wird
Wer mit Verbrauchern Verträge abschließt, sollte dies nur im eigenen Büro tun. Sonst kann der Verbraucher widerrufen, der Architekt erhält dann kein Honorar