Mit dem Budget jonglieren
Wenn der Bauherr seine Pläne ändert, sollte der Architekt die Folgen für das Budget kommunizieren und Varianten vorschlagen
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Wenn der Bauherr seine Pläne ändert, sollte der Architekt die Folgen für das Budget kommunizieren und Varianten vorschlagen
Viele Architekturbüros beschäftigen „freie Mitarbeiter“. Das ist für beide Seiten riskant und kann für den Büroinhaber richtig teuer werden.
Die Vergütung von Leistungen der Objektplanung Freianlagen und der Fachplanung Technische Ausrüstung ist stets zu trennen.
Was auf dem Baugerichtstag empfohlen wird, dient anschließend als Richtschnur. 2018 war ein voller Erfolg für die Architektenschaft
Zustandsfeststellung, Teilabnahme und Co.: Das überarbeitete Werkvertragsrecht und das neue Architektenvertragsrecht im BGB haben auch für die Abnahme Neuerungen gebracht.
Nur wer ein Vergabeverfahren schon vor der Entscheidung gerügt hat, hat später Aussicht auf eine erfolgreiche Klage. Wie das funktioniert.
Architekten sollten Verstöße gegen Vergabevorschriften frühzeitig rügen, um ihre Rechte zu wahren. Dabei sind Fristen wichtiger als die Form.
In zwei Fällen besteht für Architekten das Risiko, Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Doch davor kann man sich schützen.
Auch Architekturbüros unterliegen bald strengeren Datenschutzregeln. Was jetzt getan werden muss und wo man sich informieren kann.
Für Verträge mit Zielfindungsphase wurde ein Sonderkündigungsrecht für Bauherren und Architekten eingeführt.