Wenn sich die Wege trennen
Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber und Beschäftigte Fristen und Formalien beachten. Der Kündigungsgrund bleibt dennoch oft im Dunkeln.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber und Beschäftigte Fristen und Formalien beachten. Der Kündigungsgrund bleibt dennoch oft im Dunkeln.
Architekten unterliegen Aufbewahrungspflichten und sollten die neuen Fristen kennen. Seit Anfang 2017 gelten zudem einige Neuerungen.
Begrenzte Akquise: Vereinbaren Architekt und Bauherr eine Vergütung, greift die HOAI, wenn die Leistungen von dieser erfasst sind.
Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze durch andere Honorarpositionen auszugleichen?
Prüft der Architekt Rechnungen nicht gründlich genug, muss er sie am Ende womöglich aus eigener Tasche zahlen. Wie sich das vermeiden lässt.
Wichtige Informationen zu Architektenverträgen mit Verbrauchern und zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss
Beim BGB-Bauvertrag können Mängel erst geltend gemacht werden, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Der Bundesgerichtshof gibt die Richtung vor.
Teil drei der Serie zur Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung: Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag und Mängelrechte.
Über die für Architekten relevanten Neuerungen können Sie sich in der dreiteiligen DAB-Reihe einen Überblick verschaffen.