Zusammenleben in der Stadt
Das Städtebaurecht wurde überarbeitet. Dabei wurde auch das „Urbane Gebiet“ geschaffen. Was es nun zu beachten gibt.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Das Städtebaurecht wurde überarbeitet. Dabei wurde auch das „Urbane Gebiet“ geschaffen. Was es nun zu beachten gibt.
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht. Lesen Sie Teil zwei.
Um nicht EU-weit auszuschreiben, werden Planungsaufträge oft gesplittet. In manchen Fällen ist aber eine Aufaddierung richtig.
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht.
Gerichtsurteil: Wenn sich ein Werk gezielt mit den Gegebenheiten seines Standorts auseinandersetzt, darf es nicht einfach entfernt werden.
Vorteil für Urheber: Bei der Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke wird die Häufigkeit der Nutzung stärker berücksichtigt.
Beauftragung einer Genehmigungsplanung: Ohne die Übergabe einer Vor- und Entwurfsplanung können Leistungsphasen 1 bis 3 abgerechnet werden.
Wer sich bei den Baukosten vertut, hat in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz.
Bauherren verlangen von Architekten die Einhaltung von Budgetvorgaben. Welche Gefahren lauern – und wie kann ein fairer Vertrag aussehen?
Reklamiert ein Bauherr eine Baukosten-Obergrenze, muss er beweisen, dass sie vereinbart ist. Weitere Details lesen Sie im Artikel