Klarer und eindeutiger
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C gibt es Neuerungen. Planer sind gut beraten, das Kleingedruckte zu beachten.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C gibt es Neuerungen. Planer sind gut beraten, das Kleingedruckte zu beachten.
Wer Stellen ausschreibt und Bewerbungsgespräche führt, kann auch ungewollt Kandidaten diskriminieren. Worauf es zu achten gilt.
Nachbarn können von Bauprojekten in mancher Hinsicht Rücksicht verlangen – müssen aber auch vieles dulden.
Ein Auftraggeber kann nicht eigenständig die Kostenberechnung des Architekten nach unten korrigieren und so dessen Honorar drücken.
Welche Architektenleistungen müssen in den Leistungsphasen 1 bis 3 dokumentiert werden? Unser Beitrag gibt Aufschluss darüber.
Neues vom Vergaberecht: Wer es bewusst umgeht, hat keinen Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen. Also bitte aufgepasst!
Aktuelle Urteile zu Gerüchen, Wochenendhäusern, Emittenten-Schutz und Gartenbau.
Aktuelle Urteile zu unklaren, falschen Angaben von Bauherr und Statiker, Koppelungsverbot und der Abgrenzung zwischen Akquise und Auftrag.
Ein neues Buch zum Thema BIM ist erschienen - von Juristen für Architekten.
Wer eine zu niedrige Honorarzone vereinbart, hat nicht unbedingt Anspruch, sie nachträglich höher zu stufen.