Pflichten, Pflichten, Pflichten
Den Architekten treffen architektenvertragliche Beratungs- und Hinweispflichten. Das gilt auch, wenn sie nicht festgeschrieben sind.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Den Architekten treffen architektenvertragliche Beratungs- und Hinweispflichten. Das gilt auch, wenn sie nicht festgeschrieben sind.
Honorar hinter dem Rücken des Finanzamts zu kassieren, ist ein Verstoß gegen das Steuerrecht. Der Vertrag mit dem Bauherr wird ungültig.
Zeigen oder Schweigen: Was tun, wenn der Bauherr sich gegen die Anfertigung oder Veröffentlichung von Referenzfotos des Gebäudes sträubt?
Die Bundesregierung will das Vergaberecht reformieren. Kammern und Verbände sehen im jüngsten Entwurf allerdings noch Verbesserungsbedarf.
Architekten müssen im Interesse ihrer Bauherren mit Firmen Fristen und Fertigstellungstermine vereinbaren. Hierbei lauern Haftungsfallen.
Das OLG Düsseldorfie hat entschieden: Die EnEV ist immer eine Mindestanforderung bei Planungs- und Bauverträgen. Was Sie dazu wissen müssen.
Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen
Per Gerichtsentscheid: Wer als Architekt Fachplanerleistungen übernimmt, kann sein Honorar auch auf Basis der hiermit verbundenen Kosten berechnen.
Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.