Verlässlich gestrichen
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt
Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungsunterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag geregelt werden
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Nachbarschaften, Nutzungen und den Außenbereich
Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken
Flüchtlingsunterkünfte können jetzt oft auch dort entstehen, wo das Bauplanungsrecht dies bisher nicht zuließ
Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.