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Gefällig hereingefallen

Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.

4 Min.

Toskana-Fiasko

Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.

4 Min.

Eine glatte 4

Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.

2 Min.

Vom Los lösen

Ein Auslober darf Bewerber für einen Wettbewerb nur per Los auswählen, wenn er keine anderen nachvollziehbaren und objektiven Kriterien dafür hat

4 Min.

Planung vor Gericht

Aktuelle Urteile zu Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und zum Außenbereich

14 Min.

In oder out

Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?

7 Min.

Recht aktuell

Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen

5 Min.

Verschlimmbessert

Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz

5 Min.

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