Blick nach innen
Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.
Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge
Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...
Bei Baukostenüberschreitung haben Architekten gute Chancen, die Abweisung einer Klage zu erreichen.
Was tun, wenn die neue HOAI in Kraft tritt? Wie kann die Neuregelung schon jetzt vertraglich vorbereitet werden?
Ohne Gegenstimme wurde im Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ verabschiedet. Ziel der Bauplanungsrechtsnovelle ist es, Stadtentwicklungsprozesse stärker auf die Zentren zu konzentrieren – weg von der „Grünen Wiese“.
Architekten stöhnen oft über Vorschriften im Bebauungsplan. Doch Ausnahmen und Befreiungen sind möglich.
Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden
Honorarvereinbarungen unter den HOAI-Mindestsätzen sind nach einem Gerichtsurteil nachträglich schwerer anzufechten