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Kein Schmerzensgeld für Urheber-Erben

Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...

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Verträge, Kosten, Urheber

Was tun, wenn die neue HOAI in Kraft tritt? Wie kann die Neuregelung schon jetzt vertraglich vorbereitet werden?

5 Min.

Baugesetzbuch: Wendung ins Innere

Ohne Gegenstimme wurde im Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ verabschiedet. Ziel der Bauplanungsrechtsnovelle ist es, Stadtentwicklungsprozesse stärker auf die Zentren zu konzentrieren – weg von der „Grünen Wiese“.

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Toleranzen im Bebauungsplan

Architekten stöhnen oft über Vorschriften im Bebauungsplan. Doch Ausnahmen und Befreiungen sind möglich.

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Alter Vertrag, neue HOAI

Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.

3 Min.

Einschalig nonchalant

Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden

5 Min.

Neunmal klug

Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten

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Altersvorsorge: Antrag bei jedem Jobwechsel fällig

Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neuerdings bei jedem Wechsel des Arbeitgebers und binnen drei Monaten gestellt werden. Auch wer innerhalb des gleichen Büros die Tätigkeit wechselt, sollte vorsichtshalber einen Befreiungsantrag stellen. Das ist die Konsequenz aus drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts.

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