Kein Schmerzensgeld für Urheber-Erben
Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...