DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

Risiko im Rathaus

Ein Architektenvertrag mit Gemeinden, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, taugt erst dann als Honorargrundlage, wenn zusätzlich bestimmte formale Anforderungen erfüllt und Genehmigungen erteilt sind.

5 Min.

Kein Minimum überm Maximum

Nach einer Entscheidung des BGH genügt es, wenn bei den Leistungen unterhalb des Tafelhöchstwerts die Mindestsätze eingehalten sind. Leistungsteile mit anrechenbaren Kosten oberhalb der Honorartabelle können dagegen völlig frei vereinbart werden.

3 Min.

Häppchen-Unkultur

Die Pflicht zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens lässt sich nicht umgehen, indem Auftraggeber die Architektenleistungen in Teilleistungen aufteilt, die unter dem vergaberechtlichen Schwellenwert liegen.

4 Min.

Reife Leistungen

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Altersgrenze gefallen.

2 Min.

Die Summe zählt

In einem Vertrag über unterschied­liche Planungsleistungen muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs der Honorar-Mindestsatz für das ­Gesamtpaket eingehalten werden.

3 Min.

Der Raum als Objekt

Von Werner Seifert In den bis 2009 gültigen Fassungen der HOAI regelte § 25 Abs. 1, dass Leistungen bei raumbildenden Ausbauten nicht gesondert abgerechnet werden dürfen, wenn der Architekt diese neben den Leistungen bei Gebäuden erbringt. Aufgrund von § 11 ...

5 Min.

Gruppen bilden

Beim Honorar für raumbildende Ausbauten zählen die ­­Bildung von Objekten und die Grenzen zur Gebäudeplanung.

5 Min.

Landgericht mit HOAI-Kammer

HOAI-Streitigkeiten werden jetzt am Landgericht Hannover besonders kompetent entschieden – nicht nur für dortige Architekten. Das Gericht hat seiner 14. Zivilkammer die alleinige Zuständigkeit übertragen für „Rechtsstreitigkeiten aus Ansprüchen auf Architekten- oder Ingenieurhonorar sowie wegen Rückforderung solcher Honorare, auch wenn ...

1 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.