Verbotenes vom Bieter
Einen krassen Verstoß des Auslobers gegen die VOF dokumentiert ein Fall aus Celle
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Einen krassen Verstoß des Auslobers gegen die VOF dokumentiert ein Fall aus Celle
Ein Architekt forderte ein Honorar, konnte jedoch nicht den Abschluss eines Architektenvertrages nachweisen. Nachdem der Bauherr aber seine Pläne für die Realisierung einer Baumaßnahme genutzt hatte, verlangte der Planer mit Erfolg statt des Honorars eine sogenannte „Lizenzgebühr“ nach urheberrechtlichen Grundsätzen.
Ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung genießt nicht den Schutz des Urheberrechts. Sachverständige können sich trotzdem vor dem Abschreiben schützen.
Der Bundesgerichtshof zieht schärfere Grenzen zwischen Freiberuflern und Handelsgesellschaften.
Architekten können sich weiterhin keinen Planungsauftrag beim Verkauf eines Grundstücks sichern.
Ein Innenarchitekt kann normalerweise nicht Mitglied der Künstlersozialkasse werden. Denn bei ihm stünden Technik und Dienstleistung im Vordergrund und nicht die Kunst, urteilte ein Gericht.
Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege hinzuweisen. Das beschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem klagenden Ehepaar, dessen Fenster aufgrund falscher Pflege verfault waren und das daraufhin seinen Architekten verklagt hatte. Der Architekt, ...
Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten
Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.