Kostenanschlag: künftig statisch
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden.
Die HOAI ist neu gegliedert. Eine Übersicht zeigt, welches Thema in welchen neuen Paragraphen gewandert ist.
In der Synopse der Bundesarchitektenkammer sind zu jedem Thema die ausführlichen Texte der alten und neuen HOAI und ihrer Begründung nebeneinandergestellt.
Protest gegen bedenkliche Ausschreibungen lohnt sich – das zeigt jetzt ein Fall aus dem hessischen Stockstadt.
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
Die Honorarordnung wird den komplexen und umfangreichen Aufgaben bei Sanierungen und im Denkmalschutz nicht gerecht