Was sagt die Ersatzbaustoffverordnung und wen betrifft sie?
Neue Regeln für Lagerung und Untersuchung von Bodenaushub sowie für Gewinnung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen.
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Neue Regeln für Lagerung und Untersuchung von Bodenaushub sowie für Gewinnung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen.
Der Vorschlag für einfacheres Bauen stößt auf offene Ohren. Aber was fehlt noch für eine zügige Umsetzung?
Die Formulierung oder Bereitstellung von Bauverträgen ist keine Aufgabe von Architekten. Das gilt auch für Skontoklauseln.
Statt das Bauen im Bestand zu fördern, droht Neubau an den falschen Orten. Zulasten von Klimaschutz, Baukultur und Bezahlbarkeit.
Was beinhaltet die Qualitätskontrolle gegenüber der Bauüberwachung? Für wen lohnt sie sich und wer geht ins Risiko?
Bei 19 Pilotprojekten wird normreduziertes Bauen erprobt, etwa bei Schallschutz, Haustechnik oder Baustoffen.
Die wichtigsten Unterschiede bei Bürokratie, Versteuerung und Haftung im aktualisierten Überblick.
Klauseln oder Entwürfe für einen Bauvertrag sind eine Rechtsdienstleistung. Architekten haften persönlich für Schäden.
Ab 2024 gilt ein neues GbR-Recht. Einer Eintragungspflicht stehen mehr Transparenz und Vereinfachungen gegenüber.
Müssen öffentliche Auftraggeber auch ihre Entscheidungsgründe und die Angebote der Konkurrenz offenlegen?