Senkung der Mehrwertsteuer auch bei Architektenverträgen
Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer wirft auch bei Architekten Fragen auf. Die Architektenkammern antworten mit Praxisbeispielen.
Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer wirft auch bei Architekten Fragen auf. Die Architektenkammern antworten mit Praxisbeispielen.
Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf können viele Ursachen haben. Beispiele und Folgen für den Architekten.
Warum das Honorar meist unabhängig von der Bauzeit ist wie man vorsorgt – gerade in Corona-Zeiten.
Gibt ein gerichtlicher Sachverständiger seinen Auftrag oder Teile davon an einen anderen Sachverständigen weiter, ist sein Honorar gefährdet.
Wie man als Architekt damit umgeht und welche Rolle man hat, wenn ein bauausführender Unternehmer eine Bedenkenanzeige anmeldet.
Gilt das EuGH-Urteil zur HOAI sofort oder muss erst die HOAI geändert werden? Der BGH sollte darüber entscheiden, lässt die Frage aber offen.
Architekten können auf eine einfachere Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen. Ein aktuelles Urteil zu einem Energieberater ist beispielhaft.
Nicht alles muss bei der Vergabe jetzt elektronisch sein und nur das Honorar zu verhandeln, ist problematisch. Einige Hinweise
Pausieren Wettbewerbe jetzt? Können Fristen verlängert und Jurysitzungen verschoben werden? Die BAK antwortet.
Vertragskündigung, Bauverzögerungen, pausierende Planung, Corona-Verdachtsfall? Die BAK antwortet.
Wann Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen oder das Bauen im Innenbereich nach Paragraf 34 BauGB möglich sind. Und wichtige Begriffe erklärt.
Quarantäne, Home-Office, Kinderbetreuung, Kurzarbeit, Schadensersatz, Vertragsklauseln: wirtschaftliche und rechtliche Hinweise der BAK
Worauf die Architektenkammern hinwirken, welche Schnittstellen benötigt werden, wo Fallstricke liegen und wie er ablaufen könnte.
Aktuelle Entscheidungen u.a. zu einer vermuteten Schwarzgeldabrede, zu Abwasserleitungen, einer zu kurzen Treppen, Hinweispflichten und einem straffälligen Szenewirt.
Zinsen auf offene Honoraransprüche sollte sich kein Architekt entgehen lassen. Ab wann und bei welchen Rechnungen ein Anspruch besteht.
Wer den Bauherrn nachweisbar und umfassend über einen Planungsmangel aufklärt, haftet ausnahmsweise nicht dafür.
Der Bauherr kann einen Vertrag frei kündigen. Doch zahlen muss er trotzdem: wieviel, hängt auch vom Architektenvertrag ab.
BIM bringt neue Tätigkeiten und neue Berufsbilder hervor. Einiges hat Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung.
Eine abgeschlossene Genehmigungsplanung kann der Planer schon vor der Baugenehmigung vom Bauherrn abnehmen lassen.
Architekturbüros mit weniger als zwanzig Beschäftigten brauchen keinen Datenschutzbeauftragten mehr. Andere Regel sind trotzdem zu beachten.
Akuter Fachkräftemangel auch bei Sachverständigen: Längere Verfahrenslaufzeiten treffen Justiz, Unternehmer und Verbraucher
Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist geschützt. Ebenso der Begriff "Architektur", auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das
Welche Pflichtangaben Architekturbüros in E-Mails und im Website-Impressum haben sollten
Der EuGH schreibt eine Arbeitszeiterfassung vor. Das verunsichert auch Architekturbüros
Ein Urteil stärkt die Rechte von Künstlern und Architekten, wenn ihre Werke zerstört werden sollen
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht können sich widersprechen. Tipps und Beispiele, wie sie in Einklang gebracht werden können
Vorsicht ist geboten, wenn Architekten Änderungen freigeben und Aufträge unterzeichnen
Wann Nachträge berechtigt sind und wann nicht
Die Baukostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Bundesbauverwaltung sind ungerecht aber rechtens
Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen