Vergabeverfahren
Im Vergabeverfahren darf die Entfernung zwischen Wohnort des Bewerbers und Projektort nur Nebensache sein. Doch erreichbar und präsent muss er bei Bedarf sein.
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Im Vergabeverfahren darf die Entfernung zwischen Wohnort des Bewerbers und Projektort nur Nebensache sein. Doch erreichbar und präsent muss er bei Bedarf sein.
Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden
Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein
Die bestehenden Regelungen zum Brandschutz lassen Grauzonen und Spielräume zu – für Bestandsprojekte wie für Neubauten
Der Verzicht auf ein Bodengutachten bringt schwere Haftungsrisiken.
Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.
Wenn bei Auftraggebern Zahlungsausfälle drohen, gibt es Gegenmittel: Abschläge fordern, Ansprüche sichern, weitere Leistungen verweigern.
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.