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Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.

18 Min.

Honorarfragen

Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.

9 Min.

Den Regeln vertrauen

Die Einhaltung der Auslobungsregeln von Wettbewerben ist nach einem neuen Urteil auch dann für alle Beteiligten effektiv gerichtlich zu überprüfen, wenn der Schwellenwert der VOF unterschritten ist.

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Verbraucher-Verträge

Keine VOB mehr für den Eigenheimbau? Das neue Forderungssicherungsgesetz wirft nicht nur diese Frage auf.

8 Min.

Koppeln erleichtert

Soll ein Architekt dem Bauherrn ein Grundstück vermitteln, hat er jetzt größere Chancen auf den anschließenden Planungsauftrag.

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Das Recht zur Beratung

Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.

6 Min.

Recht wichtig

An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.

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