Energieeinsparverordnung und Honorar (Teil 1)
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
DAB mit Adobe Firefly
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Bauherren versuchen gelegentlich, Baupläne ohne deren Urheber zu realisieren. Und manche Auftraggeber strapazieren die Toleranzgrenze des Urhebers in Hinblick auf Veränderungen der Planung. Vieles aber muss der Urheber nicht hinnehmen.
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.
Deutschlands größter Wettbewerb im Jahr 2007 scheiterte kläglich – aber das spricht für mehr offene Verfahren, nicht für weniger.
Die 1. Vergabekammer des Bundes hält eine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losverfahren nur ausnahmsweise für zulässig.
Viel Arbeit, geringe Bezahlung, Probleme mit dem Urheberrecht - all das droht bei Workshops zur Ideenfindung.
Wenn ein Bauprojekt länger dauert als vereinbart, hat der bauüberwachende Architekt Anrecht auf ein höheres Honorar.
Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Bauingenieure im Lichte des neuen Versicherungsvertragsgesetzes.